Weiter Maskenpflicht? Friseurbesuch im Saarland: Welche Regeln jetzt gelten

Saarbrücken · Am 3. April sind die meisten Corona-Einschränkungen in Deutschland gefallen. Doch welche Regeln gelten jetzt beim Friseur im Saarland? Müssen Kunden und Angestellte noch Maske tragen? Die Corona-Regeln im Überblick.

Friseur im Saarland: Muss weiterhin Maske getragen werden? Diese Regeln gelten jetzt
Foto: dpa/Magdalena Troendle

Friseure und Friseurinnen waren zwischenzeitlich hart von der Corona-Pandemie getroffen. Monatelang waren die Salons wegen hoher Corona-Zahlen geschlossen. Nach der Wiedereröffnung galt beim Haareschneiden eine strenge Maskenpflicht, mitunter mussten sogar vollständig Geimpfte einen tagesaktuellen, negativen Coronatest vorlegen.

Am 2. April endete die Übergangsfrist des neuen Bundesinfektionsschutzgesetzes, eine Hotspot-Regelung wird es im Saarland nicht geben. Darauf hatte sich der saarländische Ministerrat verständigt. Daher fielen auch fast alle Corona-Regeln im Saarland. Seit dem 3. April muss laut der aktualisierten Corona-Schutzverordnung nur noch in öffentlichen Verkehrsmitteln, in Arztpraxen, Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen eine Maske getragen werden. Für Kliniken und Krankenhäuser gilt weiterhin 2G-plus-Regel, sonst sind alle Zugangsbeschränkungen, wie etwa für Diskotheken, abgeschafft worden.

Mit dem Wegfall der meisten Corona-Regeln am 3. April im Saarland gibt es auch für den Friseurbesuch keine Einschränkungen mehr. In der aktuell gültigen Fassung der Corona-Schutzverordnung fehlen die Wörter „körpernah“ und „Friseur“ sogar ganz.

Saarland: Was bedeuten die neuen Corona-Regeln für den Friseurbesuch?

Für Friseurkunden bedeutet das für Termine seit dem 3. April 2022:

  • Die Maskenpflicht entfällt
  • Das Tragen eines einfachen Mund-Nasen-Schutzes wird auf freiwilliger Basis empfohlen
  • Kein 3G- oder 2G-Nachweis mehr erforderlich

Saarland: Müssen Friseure und Friseurinnen eine Maske tragen?

Am 4. April hat die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) einen angepassten Corona-Arbeitsschutzstandard für das Friseurhandwerk sowie für Beauty- und Wellnessbetriebe veröffentlicht. In dem Papier wird empfohlen, dass Friseure und Friseurinnen weiterhin einen Mund-Nasen-Schutz tragen, falls der Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Personen nicht eingehalten werden kann und andere technische Maßnahmen wie Abtrennungen zwischen den Arbeitsplätzen nicht umzusetzen sind. Tragen Kunden keine Maske, sollten Friseure bei gesichtsnahen Tätigkeiten eine FFP2-Maske aufsetzen.

Saarland: Können Friseure trotzdem an der Maskenpflicht festhalten?

Im Corona-Arbeitsschutzstandard für das Friseurhandwerk wird darauf hingewiesen, dass Salons von ihrem Hausrecht Gebrauch machen können. Damit könnte Kunden eine Maskenpflicht im Einzelfall weiterhin vorgeschrieben werden.

Saarland: Was gilt für Nagelstudios und Solarien?

Auch bei anderen körpernahen Dienstleistungen wie in Tattoo-, Sonnen- und Nagelstudios sind die Corona-Regeln gefallen. Ausgenommen sind allerdings medizinische und pflegerische Dienstleistungen. Beim Discounter und im Supermarkt im Saarland gilt ebenfalls keine Maskenpflicht mehr.

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