Sicherheit Fried will Pfefferspray für Ordnungsdienst

Neunkirchen · Der Neunkircher OB fordert eine Änderung des Polizeigesetzes. Dort ist geregelt, wer Waffen tragen darf.

 Jürgen Fried, Neunkirchens Oberbürgermeister.

Jürgen Fried, Neunkirchens Oberbürgermeister.

Foto: Jennifer Weyland

Die Mitarbeiter der Kommunalen Ordnungsdienste saarländischer Städte und Gemeinden sollen in Zukunft mit Pfefferspray ausgerüstet werden dürfen. Das fordert der Neunkircher Oberbürgermeister Jürgen Fried (SPD). Sie sollten im Außendienst Pfefferspray zu Notwehrzwecken tragen dürfen, sagte Fried der SZ. Dies sei gerade für die Kommunalen Dienste vor Ort wichtig.

Derzeit lässt das Saarländische Polizeigesetz eine Ausstattung von Mitarbeitern der Ortspolizeibehörden mit Pfefferspray nicht zu. Reizgas fällt im Polizeigesetz unter „Waffen“ – ebenso wie Schlagstöcke, Pistolen, Revolver, Gewehre und Maschinenpistolen. Die Nutzung von Waffen ist aber nur Polizeivollzugsbeamten erlaubt.  Eine Ausnahme gilt für den 2016 zur Entlastung der Landespolizei eingeführten Polizeilichen Ordnungsdienst (POD): Seine derzeit rund 30 Mitarbeiter dürfen Pfefferspray und Handschellen zur Eigensicherung mitführen, aber keine Schusswaffen.

Fried fordert, das Polizeigesetz so zu ändern, dass auch Mitarbeiter der Ortspolizeibehörden mit Notfallspray ausgerüstet werden dürfen. Er stellte allerdings klar, das Spray dürfe nicht genutzt werden, um Verwaltungszwang durchzusetzen, sondern ausschließlich zur Notwehr.

„Dies stärkt die Form der Präsenz der Dienste vor Ort, auf der Straße“, sagte Fried. „Außerdem ist es den Bürgerinnen und Bürgern nur schwer verständlich zu machen, wieso der Polizeiliche Ordnungsdienst die Reizstoffe mit sich führen darf und der Kommunale Ordnungsdienst nicht. Wenn man diese Regelung schon über die Vollzugspolizei hinaus erweitert, dann für alle Formen der Dienste.“

Die Stadt Neunkirchen hat im Januar eine City-Wache in Betrieb genommen. Sie hat montags bis samstags zwischen 10 Uhr und 20 Uhr geöffnet, die Mitarbeiter laufen außerdem zwischen 8 und 22 Uhr Streife im Stadtzentrum. Dazu wurde der Ordnungsdienst von fünf auf derzeit acht Mitarbeiter aufgestockt.

Der Kommunale Ordnungsdienst besteht aus den Vollzugsbediensteten der Ortspolizeibehörde. Zu ihren Aufgaben gehört es einzuschreiten, wenn eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung droht. Die Mitarbeiter des Ordnungsdienstes gehen unter anderem gegen Verunreinigungen vor, sie setzen die Anleinpflicht bei Hunden durch oder unterbinden störenden Alkoholverzehr.

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