Freund angeklagt nach Unfalltod einer 16-Jährigen

Saarbrücken/Püttlingen · (red) Die Staatsanwaltschaft Saarbrücken hat Anklage gegen einen 19-jährigen Püttlinger wegen fahrlässiger Tötung seiner Freundin erhoben. Der junge Mann soll der 16-Jährigen, die noch keinen Führerschein hatte, einen Audi 80 gekauft haben, mit dem sie tödlich verunglückte. Der 19-Jährige selbst soll während des Unfalls im Auto gesessen haben und danach geflüchtet sein, ohne die Polizei zu alarmieren.

Das Auto kaufte der 19-Jährige, der selbst auch keinen Führerschein hatte, Mitte Oktober 2016 im lothringischen Alsting. Unmittelbar danach soll der Angeschuldigte mit dem nicht zugelassenen und nicht versicherten Fahrzeug mit französischem Kennzeichen zu einer Tankstelle in Saarbrücken-Güdingen gefahren sein und getankt haben. Keine zwölf Stunden nach dem Autokauf soll dann die Freundin des Püttlingers das Steuer übernommen haben: Am frühen Morgen des 18. Oktober zwischen 2 Uhr und 4.15 Uhr fuhr sie demnach gemeinsam mit ihrem Freund in dem Audi 80 von Püttlingen auf der verlängerten Köllner Straße Richtung Schwalbach-Elm. Etwa 500 Meter hinter dem Ortsausgang Püttlingen soll sie aufgrund eines Fahrfehlers von der Fahrbahn abgekommen und gegen einen Baum geprallt sein. Sie starb noch an der Unfallstelle. Ihr Freund sei geflüchtet, ohne die Polizei zu rufen, hieß es.

Die Staatsanwaltschaft argumentiert: Der 19-Jährige hätte wissen müssen, dass seiner Freundin ohne Führerschein und Fahrpraxis Fahrfehler unterlaufen und es zu einem schweren Unfall kommen könne. Der wegen Verkehrsdelikten bereits Vorbestrafte sagt, er könne sich nicht mehr daran erinnern, ob er während des Unfalls auf dem Beifahrersitz saß. Zeugenaussagen, ein verkehrstechnisches Gutachten, ein ärztliches Attest und Lichtbilder von erlittenen Verletzungen des 19-Jährigen sollen dies nun laut Staatsanwaltschaft nachweisen.

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