Freiwillige Weiterarbeit für Saar-Beamte

Saarbrücken. Die Jamaika-Koalition aus CDU, FDP und Grünen will leistungsfähigen Landesbediensteten ermöglichen über das 65. Lebensjahr hinaus im Dienst zu bleiben. Sie begründet dieses Vorhaben mit dem demografischen Wandel und Einsparmöglichkeiten im Landeshaushalt

Saarbrücken. Die Jamaika-Koalition aus CDU, FDP und Grünen will leistungsfähigen Landesbediensteten ermöglichen über das 65. Lebensjahr hinaus im Dienst zu bleiben. Sie begründet dieses Vorhaben mit dem demografischen Wandel und Einsparmöglichkeiten im Landeshaushalt.

Eine solche Regelung auf freiwilliger Basis mit entsprechenden Anreizen werde zur Zeit ergebnisoffen geprüft, teilte die Sprecherin des Innenministeriums, Anne Richter, auf SZ-Anfrage mit. Genaue Angaben zur Form und Höhe der Anreize könne das Ministerium erst nach Abschluss der Prüfung machen. Wann diese abgeschlossen sein wird, sei noch nicht absehbar.

Zwei Kriterien müssen zum längeren Arbeiten erfüllt sein: Erstens muss die freiwillige Dienstzeitverlängerung laut Saarländischem Beamtengesetz im dienstlichen Interesse liegen. Zweitens muss der Bedienstete in der entsprechenden gesundheitlichen Verfassung sein. Um die Fitness der Beamten festzustellen ist jedoch eine ärztliche Sonderuntersuchung "grundsätzlich nicht vorgesehen". Zudem ergeben sich laut Innenministerium bei einer Dienstzeitverlängerung Einsparpotenziale. So soll der Landeshaushalt nicht doppelt belastet werden, nämlich zum einen durch das Ruhegehalt des ausgeschiedenen Beamten und zum anderen durch die Besoldung für den neuen Bediensteten.

Drei Millionen Euro sparen

Der Landeschef des Deutschen Beamtenbunds, Artur Folz (Foto: DBB), fordert, dass freiwillig weiterarbeitende Beamte eine Zulage von mindestens zehn Prozent des Grundgehalts pro Monat erhalten sollen. Als Alternative könne den Beamten eine Verbesserung des Ruhegehaltssatzes bis zum Höchstbetrag von 71,75 Prozent angeboten werden. Seines Erachtens nach schaffe das unterm Strich "eine win-win-Situation", sowohl für das Land als auch für das saarländische Beamtentum. Selbst bei einem zehnprozentigen Zuschlag des Gehalts zum regulären Sold spare die Landesregierung die Kosten der Ruhegehaltsbezüge und die erhöhten Beihilfe-Anteile. "Wenn sich im Saarland 100 Beamte entscheiden würden ein Jahr länger zu arbeiten, dann könnte dadurch die Staatskasse um mehr als drei Millionen Euro pro Jahr entlastet werden", sagt Folz und verweist auf entsprechende Berechnungen der baden-württembergischen Landesregierung.

Im Hinblick auf die fachliche und gesundheitliche Eignung der Beamten solle immer nur von Jahr zu Jahr die Dienstzeit verlängert werden. Landes- und Kommunalbedienstete dürften höchstens bis zu ihrem 68., Polizei-, Feuerwehr- und Justizvollzugsbeamte längstens bis zum 63. Lebensjahr ihren arbeiten, so Folz weiter.

Der Landeschef der der Gewerkschaft der Polizei Saar (GdP), Hugo Müller, (Foto: Engel) und - wie er sagt - das Gros der Gewerkschaftsmitglieder begrüßen das Vorhaben ebenfalls. "Grundsätzlich sollten Dienstherren freiwilligen Anträgen auf Verlängerung der Dienstzeit zustimmen, es sei denn, eine Ablehnung wird konkret begründet", sagte Müller über die zentrale Forderung der GdP. Zum Beispiel sollte ein Dienstherr ablehnen können, wenn ein Polizeibeamter so oft krankgeschrieben war, dass er weit über den Schnitt von fünf Krankheitstagen pro Jahr kommt.

"Keine weiteren Anreize"

Hingegen hebt sich die von der GdP geforderte Zustimmungspflicht seitens des Dienstherrn von dem Passus im Koalitionsvertrag der Saar-Landesregierung ab. Darin heißt es lediglich, dass neben den Interessen der Beamten auch jene des Dienstherren zu berücksichtigen sind. Möglichen finanziellen Anreizen erteilte Müller eine klare Absage. "Das normale volle Gehalt sollte im Einzelfall Anreiz genug sein, um weiterzuarbeiten." Er befürchte, dass die Beamten auf Grund finanzieller Anreize motiviert würden, trotz gesundheitlicher Probleme ihren Dienst zu verlängern.

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