Freilaufender Hund erlegt Rehe: Jäger verschont den Vierbeiner

Schwarzenholz · Ein freilaufender Hund hat im Schwarzenholzer Jagdrevier ein Rehkitz gerissen. Ein Jäger hat das beobachtet. Er hätte den Hund erschießen können. Die Rechtslage beim Konflikt zwischen Hundehalter und Jäger ist aber kompliziert.

 Jagdpächter Axel Britz, hier mit seinem Hund Isko, will zukünftig Anzeige erstatten, wenn er einen Hund im Wald beim Wildern erwischt. Foto: aki

Jagdpächter Axel Britz, hier mit seinem Hund Isko, will zukünftig Anzeige erstatten, wenn er einen Hund im Wald beim Wildern erwischt. Foto: aki

Schwarzenholz. Anfang Juni im Wald bei Schwarzenholz: Im Bereich "Im Schellenborn" beobachtete Jagdpächter Axel Britz gegen 22.30 Uhr vom Hochsitz aus ein weibliches Reh, das aufgeregt hin und her lief, um vermutlich von seinem Nachwuchs abzulenken. Gleichzeitig hörte er Hundegebell. Als der Jäger in Richtung des Gebells ging, vernahm er Klagelaute des Rehs und sah, wie ein Hund ein Rehkitz "am Hals hatte und abwürgte". Als er sich näherte, lief der Hund davon. Britz glaubt, dass es ein Labrador war.Bereits wenige Tage zuvor hatte der Jäger bei einem Kontrollgang im Revier ein verendetes Rehkitz mit Bisswunden gefunden, die darauf hindeuteten, dass es ebenfalls von einem Hund gerissen wurde.

"Dies sind die ersten Zwischenfälle dieser Art, seit ich vor einem Jahr die Pacht übernahm. Ich habe im ersten Fall den Hund nicht erlegt, obwohl ich das Recht dazu hatte, habe aber beide Ereignisse dem zuständigen Revierförster Thomas Philipps gemeldet", berichtet Britz.

Dieser macht als Forstoberamtsrat darauf aufmerksam, dass ein Jäger laut Paragraph 40 des saarländischen Jagdgesetzes (SJG) einen wildernden Hund, der sich außerhalb der Einwirkung seiner Begleitperson befindet, erschießen darf. Er überlege jedoch dreimal, ob er tatsächlich abdrücken soll. Philipps verweist weiter darauf, dass sich Hunde in saarländischen Wäldern ohne Leine frei bewegen dürfen. In Naturschutz- und Wildschutzgebieten oder ausgewiesenen Wildruhezonen sowie in Tollwutbezirken kann es laut Gesetz jedoch Ausnahmen geben.

Die Empfehlung des Försters lautet: "Da der Einwirkungsbereich zwischen Begleitperson und Hund nur schwer festzulegen ist, sollte jeder Waldspaziergänger eigenverantwortlich entscheiden, ob er seinen Vierbeiner anleint oder frei laufen lässt." Zu bedenken ist aber: "Ein Hund kann leicht in Versuchung geraten, ein Wildtier zu hetzen und zu stellen. Und das bedeutet auf jeden Fall Wilderei."

Für Jäger Britz steht fest, dass er bei weiteren Fällen von Wilderei durch Hunde Anzeige erstatten und - bei Ermittlung des Hundehalters - auch Schadensersatzforderungen stellen wird.

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