Freilaufende Hunde sorgen in der Gustav-Clauss-Anlage für Disput

St. Ingbert. Wo sich die Wege von freilaufendem Hund (samt Besitzer) und Spaziergänger kreuzen, ist der Ärger oft programmiert. So hat jüngst Claire Krämer aus St. Ingbert in der Gustav-Clauss-Anlage eine Begegnung der unschönen Art erlebt

St. Ingbert. Wo sich die Wege von freilaufendem Hund (samt Besitzer) und Spaziergänger kreuzen, ist der Ärger oft programmiert. So hat jüngst Claire Krämer aus St. Ingbert in der Gustav-Clauss-Anlage eine Begegnung der unschönen Art erlebt. Die 77-Jährige erzählt, sie habe in dem Innenstadt-Park auf einer Bank gesessen, als eine junge Frau mit drei Hunden, allesamt nicht an der Leine, vorbeigekommen sei. Der größte Vierbeiner - so groß wie ein Schäferhund - habe vor ihren Augen einen Passanten angesprungen. Die Situation blieb folgenlos, aber Claire Krämer fragte die Hundebesitzerin dennoch, ob sie ihre Tier nicht an die Leine nehmen könne. Hätte der große Hund sie anstelle des Mannes angesprungen, wäre sie gestürzt, berichtet die Frau von ihren Befürchtungen. Zur Antwort habe ihr die junge Dame dann dies gegeben: "Setzen sie sich doch in ihren Garten, dann belästigen meine Hunde sie nicht."Josef Matuschek, Chef des St. Ingberter Ordnungsamtes, verweist auf die Polizeiverordnung über die Aufrechterhaltung der Sicherheit auf Straßen und Anlagen der Mittelstadt. Ein Hund müsse auf öffentlichen Straßen und in Anlagen in aller Regel an die Leine. Das gelte auch für die Gustav-Clauss-Anlage. Wer einen Vierbeiner mit sich führe, müsse Sorge tragen, dass das Tier niemanden schädigt, gefährdet, belästigt oder unzumutbar verängstigt. Wer sich daran nicht halte, begehe eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld geahndet wird. Matuschek: "Das geht von 50 Euro aufwärts je nach Besonderheit des Einzelfalles." Die städtischen Mitarbeiter ermahnten für gewöhnlich zunächst einen Hundehalter, der sich nicht an die Regelung hält. Im Wiederholungsfalle könne es aber teuer werden. Wer attackiert oder belästigt worden sei, kann sich beim Ordnungsamt melden. "Wir machen daraus einen Tatvorwurf", erläutert der Abteilungsleiter.

Der Beschuldigte, sofern bekannt, bekommt Gelegenheit, sich in der Sache zu äußern. Danach entscheidet das Ordnungsamt über ein Bußgeld. Im schlimmsten Fall gehe das Ganze vors Gericht. In vielen Fällen verliefen solche Auseinandersetzungen im Sande, aber das Ordnungsamt ziehe einen Fall auf jeden Fall durch, wenn sich der Sachverhalt klar und zweifelsfrei darstelle.mbe

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