Freiheit ist gut - Kontrolle ist besser

Illingen. Über den Ärger mit frei laufenden beziehungsweise streunenden Hunden, die im Bereich des Hoster Waldes bei Wustweiler mehrere Wildtiere gerissen haben, berichtete die SZ kürzlich. Dabei wurde darauf verwiesen, dass in der Gemeinde Illingen auf öffentlichen Straßen und Plätzen Leinenpflciht besteht, es aber erlaubt ist, Hunde in Feld und Flur abzuleinen

 Den meisten Zeitgenossen ist wohler, wenn Hunde grundsätzlich an der Leine bleiben.Foto: dpa

Den meisten Zeitgenossen ist wohler, wenn Hunde grundsätzlich an der Leine bleiben.Foto: dpa

Illingen. Über den Ärger mit frei laufenden beziehungsweise streunenden Hunden, die im Bereich des Hoster Waldes bei Wustweiler mehrere Wildtiere gerissen haben, berichtete die SZ kürzlich.Dabei wurde darauf verwiesen, dass in der Gemeinde Illingen auf öffentlichen Straßen und Plätzen Leinenpflciht besteht, es aber erlaubt ist, Hunde in Feld und Flur abzuleinen. Allerdings müssen sich die Tiere immer im Sicht- und Einflussbereich ihres Führers befinden. Will heißen, dass sie ganz in seiner Nähe bleiben sollen, unverzüglich hören, folgen müssen und sich nicht klammheimlich auf freie Ausflüge begeben. Die entsprechende Satzung der Gemeinde schreibt in diesem Zusammenhang fest, dass der Hund an die Leine zu nehmen ist, wenn sich Fußgänger, Jogger, Radfahrer, Reiter etc. nähern. So sollen die bekannten Situationen vermieden werden, bei denen Leute schon von den Vierbeinern bedrängt oder gar angegriffen werden, während sich der Halter noch abmüht, den Hund zu sich zu rufen oder seiner sonstwie habhaft zu werden.

Angesichts der sich häufenden Konflikte zwischen Waldnutzern mit und ohne Hund, gelte es das Gebot der Rücksichtnahme zu beherzigen. Darauf wies jetzt auch ein SZ-Leser hin, dessen angeleinter Hund von einem Freiläufer gebissen wurde. sl

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort