Freifahrtschein für kleine Lotterien und Tombolas

St. Wendel. Das Gesetz zur Neuregelung des Glücksspielwesens wurde am 20. Juni vom Landtag des Saarlandes verabschiedet und ist am 1. Juli in Kraft getreten. Dieses Gesetz gibt den Landkreisen und dem Regionalverband Saarbrücken die Möglichkeit, eine allgemeine Erlaubnis für kleinere Lotterien und Ausspielungen zu erlassen. Der Landkreis St

 Tombola ja, Roulette nein - der Kreis St. Wendel erlaubt kleine Glücksspiele per Allgemeinverfügung. Foto: dpa/Haid

Tombola ja, Roulette nein - der Kreis St. Wendel erlaubt kleine Glücksspiele per Allgemeinverfügung. Foto: dpa/Haid

St. Wendel. Das Gesetz zur Neuregelung des Glücksspielwesens wurde am 20. Juni vom Landtag des Saarlandes verabschiedet und ist am 1. Juli in Kraft getreten. Dieses Gesetz gibt den Landkreisen und dem Regionalverband Saarbrücken die Möglichkeit, eine allgemeine Erlaubnis für kleinere Lotterien und Ausspielungen zu erlassen. Der Landkreis St. Wendel hat nach eigenen Angaben als erster Kreis im Saarland von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht und am 3. Juli eine entsprechende Allgemeinverfügung erlassen. Darin werden bestimmte Voraussetzungen genannt, unter denen kleine Lotterien und Ausspielungen erlaubt sind.Landrat Udo Recktenwald: "Tombolas und Verlosungen werden meistens von Vereinen oder gemeinnützigen Organisationen durchgeführt und dienen dem Allgemeinwohl. Sie sollen keinesfalls zu einem Nachteil für die Veranstalter führen. Durch den Erlass der Allgemeinverfügung möchten wir das Verfahren vereinfachen und auch verhindern, dass ehrenamtlich tätige Personen bestraft werden." Ansprechpartner ist das Kreisordnungsamt. red

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort