Prozess wegen häuslicher Gewalt Frau schlug Ehemann mit Stuhlbein

Saarbrücken · Wegen gefährlicher Körperverletzung hat das Landgericht eine 53 Jahre alte Frau aus dem Regionalverband zu zwei Jahren Gefängnis auf Bewährung verurteilt. Die Angeklagte hatte am 12. Dezember 2019 gegen drei Uhr morgens ihrem schlafenden Ehemann mit einem Stuhlbein aus Holz mehrfach auf den Kopf geschlagen.

Der 55-Jährige wurde verletzt und musste mehrere Tage stationär in einer Klinik behandelt werden.

Über die Ursachen und Hintergründe dieses Falles von häuslicher Gewalt schweigt die Familie mit mehreren erwachsenen Kindern bis heute. Niemand von ihnen hatte damals die Polizei informiert. Das erledigte das Krankenhaus, in das die Kinder den am Kopf blutenden Vater brachten. Die Ärzte diagnostizierten zumindest drei Verletzungen an Hinterkopf und Schläfe des Mannes sowie eine Verletzung an der Hand. Eine Kopfverletzung reichte bis auf den Knochen. Für die Polizei sprach dies für einen tätlichen Angriff mit einem gefährlichen Gegenstand. Die Frau kam in Untersuchungshaft, wurde wegen versuchten Mordes und gefährlicher Körperverletzung angeklagt.

Laut Aussage der Frau hatte sie in jener Nacht nach einem Streit zu dem kaputten Stuhlbein gegriffen und dann zwei oder drei Mal zugeschlagen. Erst dann sei ihr bewusst geworden, was sie tat und sie habe sofort aufgehört. Das Ganze sei falsch gewesen und tue ihr wirklich leid. Der Ehemann nahm diese Entschuldigung an. Er betonte, dass die Frau die Mutter der gemeinsamen Kinder sei. Das sei wichtig. Und: „Sie hat Fehler gemacht. Jeder hat Fehler gemacht. Ich verzeihe ihr.“

Fazit der Richter: Nach dem Ergebnis der Beweisaufnahme müsse man davon ausgehen, dass die Frau freiwillig mit den Schlägen aufgehört habe. Damit sei der Vorwurf des versuchten Mordes vom Tisch. Es bleibe die gefährliche Körperverletzung. Dafür sei bei der nicht vorbestraften und geständigen Angeklagten eine Strafe von zwei Jahren Gefängnis auf Bewährung angemessen. Das Urteil ist rechtskräftig.

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