Konsequenzen der Affäre Meiser Fraktionen beraten über schärferes Abgeordnetengesetz

Saarbrücken · Die Linke will gesetzlich vorschreiben, dass das Mandat im Mittelpunkt der Tätigkeit eines Abgeordneten stehen muss. Im Bundestag gilt dies bereits.

 Außenansicht des Saarländischen Landtags

Außenansicht des Saarländischen Landtags

Foto: dpa/Oliver Dietze

Es sollte eigentlich eine Selbstverständlichkeit sein, dass für gewählte Abgeordnete ihr Mandat das Wichtigste ist – und nicht irgendein mehr oder weniger gut bezahlter Nebenjob oder eine Ansammlung von Ehrenämtern. Der Bundestag hat deshalb schon vor Jahren in einem Gesetz festgelegt: „Die Ausübung des Mandats steht im Mittelpunkt der Tätigkeit eines Mitglieds des Bundestages.“ Im saarländischen Abgeordnetengesetz jedoch fehlt diese Vorgabe bislang. Ist das Absicht?

Jedenfalls dürfte diese Frage auf den Tisch kommen, wenn sich die Fraktionen mit möglichen Änderungen der Verhaltensregeln für die 51 Abgeordneten im Landtag befassen. Landtagspräsident Stephan Toscani (CDU) hatte in seiner Antrittsrede am 1. März angeregt, diese Verhaltensregeln, die Abgeordneten zur Offenlegung ihrer Nebentätigkeiten verpflichtet, zu überarbeiten. „Nichts ist so gut, dass es nicht noch besser werden kann“, sagte Toscani. Die Überarbeitung soll eine Konsequenz aus der Affäre um den damaligen LSVS-Präsidenten Klaus Meiser sein. Bloß: Bei Meiser haben die Verhaltensregeln bestens funktioniert; er hatte ja alle Ämter sauber angegeben.

Wie halten es die Fraktionen mit der Idee, auch im Landesgesetz festzuschreiben, dass das Mandat im Mittelpunkt stehen muss? „Die Ausübung des Mandats ist selbstverständlich der Mittelpunkt der Tätigkeit eines Abgeordneten“, findet die Linksfraktion. „Das sollte ohnehin jedem klar sein, aber eine Klarstellung im Abgeordnetengesetz könnte dies noch einmal verdeutlichen.“ Aus diesem Grund fordere die Linke auch eine Begrenzung der Zahl der Nebentätigkeiten von Landtagsabgeordneten, damit sich die Abgeordneten auf den Mittelpunkt ihrer Tätigkeit, die Ausübung des Mandats, konzentrieren könnten. Der Skandal um den LSVS habe gezeigt, wie notwendig eine solche Begrenzung wäre.

Die CDU verweist auf ihren im März beschlossenen Verhaltenskodex für Mandatsträger. Dieser lege unter anderem fest, dass die Ausübung des Mandates stets im Mittelpunkt der Abgeordnetentätigkeit stehen müsse. Die Begrenzung der Zahl der Nebentätigkeiten lehne die CDU-Landtagsfraktion jedoch ab. Außerparlamentarische Tätigkeiten trügen nicht nur zu einem lebendigen und durchmischten Parlament bei, sondern führten auch dazu, dass die Abgeordneten in der Gesellschaft und im Arbeitsleben verwurzelt blieben. Nebentätigkeiten stellten für sich genommen keine unangemessenen Interessensverknüpfungen dar, so lange die Ausübung des Mandates stets im Mittelpunkt der Tätigkeit stehe.

Die SPD-Fraktion äußerte sich nicht auf die konkrete Frage zur Mittelpunkts-Regelung. Man halte es für erforderlich, die bisherigen Kriterien der Verhaltensregeln zu überprüfen und einheitliche Regelungen für alle Abgeordneten zu finden, die die Transparenz weiter stärkten. Für mehr Transparenz will sich auch die Linke einsetzen. Die AfD antwortete auf entsprechende Fragen der SZ nicht.

Wie auch immer der Landtag entscheiden wird, ob er das Abgeordnetengesetz verschärfen wird oder nicht: Konkrete Folgen hätte es nicht. Denn Sanktionen für Abgeordnete, die das Mandat nicht in den Mittelpunkt ihrer Tätigkeit stellen, gibt es auch im Bund nicht. Sie wären wohl auch verfassungsrechtlich problematisch, wie ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2007 zeigt.

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