Flurbereinigung gut gelöst

Eppelborn · Im Zuge des Naturschutzprojektes „Gewässerrandstreifenprogramm Ill“ war ein Bodenneuordnungsverfahren nötig. Dafür mussten unterschiedliche Eigentümerinteressen unter einen Hut gebracht werden. Ein langer Abstimmungsprozess.

 Ein Beispiel für die gelungene Renaturierung an der Ill ist die Fischtreppe. Foto: Maurer

Ein Beispiel für die gelungene Renaturierung an der Ill ist die Fischtreppe. Foto: Maurer

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Keine einfache Aufgabe hatten die Mitarbeiter des Landesamtes für Vermessung, Geoinformation und Landentwicklung (LVGL), die mit Blick auf die Umsetzung des Naturschutzprojektes "Gewässerrandstreifenprogramm Ill" in Eppelborn eine Flurbereinigung leisten sollten. So die Einschätzung des saarländischen Umweltministeriums in einer Pressemitteilung.

Die Situation habe sich, wie so oft, zu Anfang recht schwierig dargestellt: Hier die Landwirte, die nicht daran dachten, ihre fruchtbaren Böden aufzugeben, da die Naturschützer, die das Naturschutzvorhaben vorantreiben wollten und für die Umsetzung die Grundstücke der Landwirte brauchten.

Verfahren dauert oft Jahre

Die Flurbereinigung ist ein Bodenneuordnungsverfahren, das sich in der Regel über viele Jahre hinzieht. In einem oft komplizierten Abstimmungsprozess müssen unterschiedliche Eigentümerinteressen unter einen Hut gebracht werden. Zudem sind mit der Zusammenlegung meist auch der Bau von Zufahrtswegen und das Pflanzen von Bäumen und Sträuchern als Ausgleich für die Erschließungsmaßnahmen verbunden.

Die Teilnehmergemeinschaft von Eppelborn hat trotz aller Widrigkeiten gemeinsam mit dem LVGL die Bodenneuordnung erfolgreich abgeschlossen. Die betroffenen Landwirte erklärten sich laut Ministerium in der überwiegenden Mehrheit mit den angebotenen, meist größeren Ersatzflächen außerhalb des Projektgebietes einverstanden. "Die aufgeschlossene, positive Haltung aller Akteure hier in der Gemeinde Eppelborn war wichtig und förderlich für den Prozess. In dem vergleichsweise dicht besiedelten Raum konnten Interessenkonflikte zwischen Naturschutz, Landwirtschaft und Freizeitnutzung nur durch ein Flurbereinigungsverfahren gut gelöst werden", betonte der Staatssekretär im Ministerium für Umwelt und Verbraucherschutz, Roland Krämer. Er überreichte einen Zuwendungsbescheid des Landes über 320 000 Euro an die Teilnehmergemeinschaft. Mit diesem Geld aus Mitteln der "Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" (GAK) wird der Wegebau im neu geordneten Bereich gefördert. Das Zusammenlegungsverfahren umfasst eine Fläche von 1307 Hektar bei 1006 beteiligten Grundstückseigentümern. Als Ausgleichsmaßnahmen für den Wegebau wurden bisher 277 Alleebäume, 374 Obstbäume und 400 Sträucher gepflanzt.

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