Fiskus bittet im Rotlicht zur Kasse

Saarbrücken. Die saarländische Finanzverwaltung kann Erfolge bei der Besteuerung sexueller Dienstleistungen im Rotlichtmilieu vorweisen

Saarbrücken. Die saarländische Finanzverwaltung kann Erfolge bei der Besteuerung sexueller Dienstleistungen im Rotlichtmilieu vorweisen. Wie das Finanzministerium auf SZ-Anfrage mitteilte, hat das Finanzamt Saarbrücken Am Stadtgraben im Zuge des seit März 2008 praktizierten "Düsseldorfer Verfahrens" zur Prostitutionsbesteuerung bis Mitte 2010 Einnahmen von 825 550 Euro erwirtschaftet. Hinzu kämen seit Anfang 2010 "Mehrergebnisse" in Höhe von rund 500 000 Euro "aufgrund durchgeführter Steuerstrafverfahren im Bereich Rotlicht". Das Finanzamt Saarbrücken Am Stadtgraben ist für die Besteuerung des Rotlichtmilieus im gesamten Land zuständig.Bei den Einnahmen aus dem Düsseldorfer Verfahren handelt es sich laut Ministerium "zumindest zu einem größeren Teil um reale Mehreinnahmen gegenüber der früheren Besteuerungspraxis", da die "steuerliche Erfassung" vor Einführung des Verfahrens schwieriger gewesen sei. Schließlich wechselten die in den Saar-Bordellen tätigen Prostituierten "häufig ihren Einsatzort, auch über Länder- und Bundesländergrenzen hinweg", was die nachträgliche Besteuerung erschwert habe.Das Verfahren sieht vor, dass jeder Bordellbetreiber von seinen Prostituierten jeweils einen pauschalen Steuerbetrag von 25 Euro täglich kassiert. Entweder mit der Tagesmiete oder - wenn die Einnahmen zwischen Betreiber und Prostituierter auf Anteilsbasis abgerechnet werden - indem der Betreiber den Betrag von ihrem Anteil einbehält. Den Gesamtbetrag der Pauschalen muss er quartalsweise an das Finanzamt abführen. Wenn eine Prostituierte ihre Tätigkeit in seinem Etablissement beendet, muss er ihr den Gesamtbetrag der einbehaltenen Tagespauschalen auf einem speziellen Formular bestätigen, damit sie den Betrag später auf ihre Steuern anrechnen lassen kann. Die Teilnahme am Düsseldorfer Verfahren ist für Bordellbetreiber und Prostituierte freiwillig. Das bedeutet aber natürlich nicht, dass auch die Abführung der Steuern freiwillig wäre. Laut Finanzministerium führt die Steuerfahndung Kontrollen im saarländischen Rotlichtmilieu durch, um "die steuerlichen Verhältnisse im Rahmen eines Ortstermins festzustellen" und "die korrekte Handhabung des Düsseldorfer Verfahrens zu überwachen". Entschließt sich ein Bordellbetreiber für die Teilnahme am Verfahren, hat er täglich eine vom Finanzamt bereitgestellte Sammelliste zu führen, in die auch jene Prostituierten aufzunehmen sind, die nicht am Verfahren teilnehmen. Anwendbar ist das Verfahren nur bei selbstständig tätigen Prostituierten, die etwa in so genannten Laufhäusern oder in der Wohnungsprostitution arbeiten. Diese haben Einkommen-, Umsatz- und gegebenenfalls auch Gewerbesteuer zu entrichten. Wie das Finanzministerium mitteilte, nehmen derzeit rund 600 Prostituierte im Saarland an dem Verfahren teil. Bei Bordellen, in denen Prostituierte abhängig beschäftigt sind, haben die Bordellbetreiber dagegen Lohnsteuer und Sozialabgaben abzuführen. Wie die Saar-Regierung vor fünf Jahren auf eine Anfrage der SPD-Politikerin Isolde Ries mitgeteilt hatte, gab es seinerzeit im Saarland rund 1300 Prostituierte. Diese beachteten nur "in den wenigsten Fällen die steuerlichen Erklärungspflichten", hieß es damals noch.

HintergrundDer Bundesfinanzhof hat Ende 2006 entschieden, dass regelmäßige Kontrollbesuche der Steuerfahndung in Bordellen zulässig sind. Dies gelte auch dann, wenn es ein Ziel dieser Kontrollen ist, eine Teilnahme der Prostituierten am "Düsseldorfer Verfahren" zu erreichen. Damals ging es um den Fall eines Finanzamtes in Baden-Württemberg, dessen Steuerfahndung Anfang 2006 binnen weniger Tage vier Mal in einem Bordell vorstellig wurde. Dabei wurden die Prostituierten nach Namen, Anschrift, Aufenthaltsdauer sowie Tätigkeitsumfang und die Kunden nach ihren Namen befragt. nof

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