Urteil gegen Bauunternehmer Firmenchef aus Schiffweiler muss wegen Betrugs drei Jahre und neun Monate in Haft

Saarbrücken/Schiffweiler · Das Urteil der Wirtschaftsstrafkammer am Saarbrücker Landgericht unter Vorsitz von Richterin Christiane Schmitt kam für den 52 Jahre alten Angeklagten, einen pensionierten deutsch-türkischen Bergmann (52) aus Schiffweiler, keineswegs überraschend.

 Angehörige und Bekannte des Angeklagten verfolgen den Prozess vor der Saarbrücker Wirtschaftsstrafkammer. (Archivbild)

Angehörige und Bekannte des Angeklagten verfolgen den Prozess vor der Saarbrücker Wirtschaftsstrafkammer. (Archivbild)

Foto: BeckerBredel

Drei Jahre und neun Monate muss der pensionierte Bergmann ins Gefängnis, weil er ausländische Arbeitskräfte aus Rumänien und Bulgarien, die quasi hilf- und mittellos waren, eiskalt ausgebeutet hat. Mitunter erhielten die Eisenflechter einen Stundenlohn von weniger als einem Euro – so jedenfalls die Ermittlungen von Hauptzollamt und Wirtschaftskriminalisten. Er ging angeblich besonders dreist vor, begleitete sogar seine Opfer zum Jobcenter und ließ deren Kindergeld und Sozialleistungen auf Konten überweisen, auf die er zugreifen konnte. Wegen gewerbsmäßigen Betrugs in drei besonders schweren Fällen und Vorenthaltens von Arbeitsentgelt wurde der gebürtige Türke mit deutschem Pass schuldig gesprochen. Das Urteil basiert auf einem Deal der Prozessbeteiligten. Staatsanwalt, Gericht, Verteidigung und Nebenklage verständigten sich im Fall eines umfassenden Geständnisses auf eine Strafe zwischen drei Jahren und neun Monaten und viereinhalb Jahren Haft. Über seinen Verteidiger Professor Guido Britz räumte der Chef mehrere Baufirmen dann die Vorwürfe der Anklage ein. Staatsanwalt Christian Nassiry forderte schließlich in seinem kurzen Plädoyer für den 52-Jährigen drei Jahre und neun Monate Haft. Er verwies darauf, dass mit dem Geständnis dem Gericht ein langwierigen Verfahren und der Vernehmung zahlreicher Zeugen, die in Rumänien und Bulgarien hätten geladen werden müssen, erspart wurde. Der Staatsanwalt betonte aber auch, der Angeklagte sei von einer Gefängnisstrafe wohl kaum zu beeindrucken. Immerhin ist er einschlägig vorbestraft, verbüßte bis 2007 eine dreijährige Haftstrafe um dann im gleichen Metier unbeeindruckt weiter zu machen. Rechtsanwältin Jasmin Naumann, die einen betroffenen bulgarischen Arbeiter als Nebenkläger vertrat, bescheinigte dem pensionierten Bergmann mit anschließender Karriere im Baugewerbe „große kriminelle Energie“. Verteidiger Britz meinte, das Geständnis seines Mandanten könne „nicht hoch genug bewertet werden“. Der Justiz sei dadurch ein Mammutverfahren, das sich möglicherwiese über Jahre hingezogen hätte, erspart worden. Er schloss sich dem von der Staatsanwaltschaft geforderten Strafmaß (drei Jahre und neun Monate) an. Dies sei tat- und schuldangemessen.

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