Großeinsatz auch für Zollamt Saarbrücken Zöllner prüften Betriebe und Beschäftigte in der Abfallwirtschaft

Saarbrücken/Kaiserslautern/Landau · Rund 2200 Zöllnerinnen und Zöllner der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) überprüften am 10. November in einer bundesweiten Schwerpunktprüfung Betriebe und Beschäftigte in der Abfallwirtschaft einschließlich Straßenreinigung und Winterdienst.

 Symbolbild.

Symbolbild.

Foto: dpa/Mohssen Assanimoghaddam

Im besonderen Fokus des Zolls standen dabei Recyclingunternehmen, Entsorgungsfachbetriebe, Containerdienste, Altkleider- und Autoverwerter sowie Schrotthandelsunternehmen.

Das Hauptzollamt Saarbrücken beteiligte sich an diesen Kontrollen mit 54 Kolleginnen und Kollegen, die die Überprüfungen im Saarland und im südlichen Rheinland-Pfalz durchführten.

In 52 Fällen sind weitere Überprüfungen erforderlich, weil sich während der Kontrollen Verdachtsmomente ergeben haben. Darunter fallen beispielsweise Mindestlohnverstöße (19 Fälle), Sozialversicherungsmissbrauch (11 Fälle) in Form von Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt, Leistungsmissbrauch (8 Fälle) und Ausländerbeschäftigung (8 Fälle).

Bundesweit haben die Zöllnerinnen und Zöllner rund 6800 Personen nach ihren Arbeitsverhältnissen befragt und in fast 500 Unternehmen Geschäftsunterlagen geprüft. Bereits vor Ort leiteten die Beamtinnen und Beamten 40 Strafverfahren ein, insbesondere wegen der Vorenthaltung von Sozialversicherungsbeiträgen und illegalem Aufenthalt. Ferner wurden zwölf Verfahren wegen Verstößen gegen Mindestlohn und Arbeitsbedingungen sowie fehlender Aufzeichnungen und Unterlagen eingeleitet. Insgesamt sind in 985 Fällen weitere Sachverhaltsaufklärungen durch die FKS erforderlich, da sich dort Hinweise auf Unregelmäßigkeiten zeigen. Die Prüfungen sind noch nicht abgeschlossen.

Neben der Prüfung der Einhaltung sozialversicherungsrechtlicher Pflichten, dem unrechtmäßigen Bezug von Sozialleistungen und der illegalen Beschäftigung lag in dieser Schwerpunktkontrolle besonderes Augenmerk auf dem Thema Mindestlohn. Die in der Abfallwirtschaft einschließlich Straßenreinigung und Winterdienst Beschäftigten erhalten aktuell einen branchenspezifischen Tariflohn von mindestens 10,25 Euro pro Stunde.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort