Finanzaffäre beim Landessportverband LSVS-Präsidiumsmitglied legt Einspruch gegen Strafbefehl ein

Saarbrücken · 90 Tagessätze zu je 100 Euro – dieses Strafmaß hatte Oberstaatsanwalt Eckhard Uthe, Chefermittler im Fall um den Landessportverband (LSVS), für das Präsidiumsmitglied Karin Nonnweiler, frühere Präsidentin des Judoverbandes, dem Amtsgericht vorgeschlagen.

 Beim Landessportverband für das Saarland klafft ein millionenschweres Defizit in der Kasse.

Beim Landessportverband für das Saarland klafft ein millionenschweres Defizit in der Kasse.

Foto: BeckerBredel

Das Gericht erließ den entsprechenden Strafbefehl gegen die Sport-Funktionärin. Sie sollte  9000 Euro wegen angeblicher Vorteilsgewährung zahlen, weil sie an einem Präsidiumsbeschluss mitwirkte, wonach der LSVS sich an den Kosten für den Empfang zum 70. Geburtstag von Innenminister Klaus Bouillon (CDU) in der Mensa der Landessportschule beteiligt. Bouillon hatte dieses Angebot abgelehnt.Fristgerecht, so die Wiesbadener Rechtsanwältin Renate Hengstler-Lindenthal, die Nonnweiler vertritt, habe sie Einspruch gegen den Strafbefehl eingelegt.

In der Regel kommt es nach einem Einspruch zu einer öffentlichen Hauptverhandlung. In den Verfahren um den LSVS könnte diese bedeuten, dass gegen Ex-Präsident Klaus Meiser (CDU) und Vizepräsident Franz Josef Schumann, denen unter anderem ebenfalls Vorteilsgewährung vorgeworfen wird, vor dem Landgericht prozessiert wird. Gegen Nonnweiler dann vor dem Amtsgericht. Noch hat die Wirtschaftsstrafkammer beim Landgericht nicht entschieden, ob sie die Anklage gegen Meiser überhaupt zur Hauptverhandlung zulässt.

Schumann sollte ursprünglich ebenfalls einen Strafbefehl erhalten. Er hatte aber über seinen Verteidiger signalisieren lassen, dass er dies auf keinen Fall akzeptiere. Offen bleibt, wie die Staatsanwaltschaft, die wohl davon ausging, dass Nonnweiler mit einem Strafbefehl einverstanden sei, reagiert. Drei weitere Präsidiumsmitglieder, Lothar Altmeyer (Leichtathletik-Bund), Andrea Pielen-Günther (Kneipp-Bund Saar) und Udo Genetsch (Sportjugend) haben nach Gerichtsangaben bereits Strafbefehle akzeptiert. Rechtskräftig ist auch bereits ein Strafbefehl gegen den SPD-Parlamentarier und Saar-DGB-Chef Eugen Roth.

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