Saarbrücken Feuerwehr-Chef darf zurück auf alten Posten

Saarbrücken · Saarbrückens Oberbürgermeisterin Charlotte Britz (SPD) hat eine richterliche Anordnung des Verwaltungsgerichtes aus Saarlouis erhalten. Demnach muss sie dem ehemaligen Chef der Berufsfeuerwehr, Josef Schun, seinen alten Posten zurückgeben.

Nach Angaben der Gerichtspressestelle seien die Argumente der Verwaltungschefin widerlegt, wonach es triftige Gründe gegeben hat, Schun die Leitung der Feuerwehr zu entziehen.

Direkt nach der Mitteilung des Gerichts erklärte seine Anwaltskanzlei schriftlich: „Wir begrüßen die Entscheidung des Verwaltungsgerichts und gehen davon aus, dass Josef Schun nun unmittelbar wieder seinen Dienst als Leiter des Amtes für Brand- und Zivilschutz der Landeshauptstadt Saarbrücken aufnehmen kann.“ Britz hatte Schun wegen des aus ihrer Sicht zerrütteten Vertrauensverhältnisses zwischen dem Feuerwehrchef und dessen Kollegen abgesetzt. Darauf kam er anderweitig im Rathaus unter, übernahm die neugeschaffene Stelle des Brandschutz- und Sicherheitsreferenten im Baudezernat zu gleichen Bezügen. Schun hatte bereits vor der neuerlichen Entscheidung mehrfach vor Gericht gesiegt. So gab es Beschlüsse, wonach das Verbot, seine Dienstgeschäfte zu führen, als rechtswidrig erachtet wurden. Schuns daraus resultierende Versetzung beanstandeten die Richter am Dienstag als „evident sachwidrig“, was die Rückkehr an die Feuerwehrspitze bedeutet. Die Begründung laut Gericht: Schun ist im Zusammenhang mit dem Vorwurf von Britz entlastet, er habe wegen eines ausgemusterten Feuerwehrautos die Stadt betrogen. Außerdem ist ihm nicht anzulasten, dass die dienstliche Zusammenarbeit seinetwegen unmöglich sei.

Die Stadt Saarbrücken sowie Schun haben nun zwei Wochen Zeit, gegen die Entscheidung Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht des Saarlandes einzulegen. 

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort