Feuerwehr beklagt Überstunden

Saarbrücken · Die Saarbrücker Feuerwehrleute haben nach Angaben der Deutschen Feuerwehr-Gewerkschaft über 40 000 Überstunden angehäuft. Keiner weiß derzeit, wie die Abgeltung erfolgen soll.

Die Mitarbeiter der Berufsfeuerwehr in Saarbrücken schieben einen Berg von mehr als 40 000 Überstunden vor sich her und bekommen keine Antwort auf die Frage nach der Abgeltung: Geld oder Freizeit? Diese Kritik hat die Deutsche Feuerwehr-Gewerkschaft (DFeuG) gegenüber der Landeshauptstadt geäußert, und zwar in einer Pressemitteilung des Landesgruppen-Vorsitzenden Detlef Schütz. Der Püttlinger gehört selbst der Saarbrücker Berufsfeuerwehr an. Die Gewerkschaft wurde erst im Frühjahr dieses Jahres gegründet, hat nach eigenen Angaben in Saarbrücken aber bereits einen Organisationsgrad von 50 Prozent erreicht und entsendet einen Vertreter in den Personalrat.

Wie Schütz weiter ausführte, habe bereits im Juli eine große Zahl von Mitarbeitern der Wehr Anträge auf Vergütung von Überstunden und Begrenzung der Arbeitszeit gegenüber der Stadtverwaltung gestellt. Allein im Mai (mit seinen vielen Feiertagen) seien 6000 Überstunden geleistet worden. Diese Anträge seien aber bislang unbeantwortet geblieben, was die Kollegenschaft "extrem frustriert". Die derzeit etwa 170 Mitarbeiter der Berufsfeuerwehr in Saarbrücken würden nicht nur bis an die gesetzliche Höchstgrenze der Wochenarbeitszeit beschäftigt, sondern zur Aufrechterhaltung der Einsatzbereitschaft sogar darüber hinaus.

Diese Beschäftigungsdauer sei aus Sicht der Interessenvertretung "gesetzeswidrig und somit schlicht und ergreifend illegal". Es liege an der Stadt, für ausreichend Personal zu sorgen. Wie Schütz sagte, benötige die Berufsfeuerwehr sechs bis 12 Mann mehr, um die Überstundenberge zu vermeiden.

"Um alle Mitarbeiter zu erreichen und ein klares Bild über die Notwendigkeit der Auszahlung von Überstunden zu erhalten, hat die Feuerwehrleitung in Abstimmung mit dem Personalamt und dem Personalrat einen Serienbrief an alle Feuerwehrbeamten der Berufsfeuerwehr verschickt", entgegnete Stadt-Pressesprecher Thomas Blug auf die Kritik der Gewerkschaft. In diesem Brief, so Blug, werde um die Angabe gebeten, ob und wie viele Überstunden der Einzelne zur Auszahlung beantragt. Das Ergebnis werde man "zunächst intern auswerten".

Die wöchentliche Arbeitszeit bei der Berufsfeuerwehr wurde nach Worten des Sprechers durch Gerichtsurteil auf 48 Stunden festgelegt. Die sich daraus ergebende jährliche Sollarbeitszeit sei damit festgelegt. Jede Stunde, die ein Feuerwehrbeamter diese Sollarbeitszeit überschreite, werde ihm auf seinem Überstundenkonto gutgeschrieben. Ob eine zeitweise zu leistende Arbeitszeit von mehr als 48 Stunden in der Woche "gesetzeswidrig" und damit "illegal" ist, müsste durch ein Gericht entschieden werden. In ganz Deutschland gebe es dazu keine eindeutige Rechtsprechung. Nach Einschätzung des Personalamtes sei eine Überschreitung der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit nicht illegal, sondern in Ausnahmefällen bei dienstlichem Bedürfnis zulässig.

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