Ferienpark-Kritiker schalten jetzt Anwalt ein

Nohfelden. Die Enttäuschung ist Kerstin Giering, Jürgen Schumacher und Bernhard Barz anzusehen. Sie sind als Initiatoren des Bürgerbegehrens gegen die Finanzierung des Ferienparks am Bostalsee zur Sitzung des Gemeinderates gekommen. Und müssen nach heftiger Diskussion hinnehmen, dass der Gemeinderat - bei drei Gegenstimmen der UBNN - das Bürgerbegehren für unzulässig erklärt

Nohfelden. Die Enttäuschung ist Kerstin Giering, Jürgen Schumacher und Bernhard Barz anzusehen. Sie sind als Initiatoren des Bürgerbegehrens gegen die Finanzierung des Ferienparks am Bostalsee zur Sitzung des Gemeinderates gekommen. Und müssen nach heftiger Diskussion hinnehmen, dass der Gemeinderat - bei drei Gegenstimmen der UBNN - das Bürgerbegehren für unzulässig erklärt. "Ich habe nichts anderes erwartet, aber ich bin sehr frustriert", sagt Giering.Akzeptieren will die Gruppe die Entscheidung jedoch nicht, wie Giering erklärt: "Wir werden auf jeden Fall ein anderes Rechtsguthaben einholen und dann eventuell vor das Verwaltungsgericht ziehen." Denn Giering zweifelt das Gutachten des Fachanwaltes Holger Kröninger, auf dessen Grundlage der Gemeinderat entschied, an und nennt es "parteiisch". Schließlich, Giering weiter, sei es normal, dass sich ein Gutachter auf die Seite des Auftraggebers stelle.

Bürgermeister Andreas Veit (CDU) räumt ein, dass es aus rechtlicher Sicht immer wieder "verschiedene Posititionen" gebe. Er wehrt sich jedoch dagegen, es handle sich um ein "Gefälligkeitsgutachten". Schließlich müssten die Aussagen des Rechtsanwalts im Zweifelsfall vor Gericht bestehen.

Und auch SPD-Fraktionschef Eckhard Heylmann hält es für "vermessen und anmaßend", dem Anwalt mangelnde Objektivität zu unterstellen. Außerdem spricht er die Forderung der Initiatoren nach mehr Demokratie an. Er habe nichts gegen ein Bürgerbegehren. Die Frage sei nur, zu welchem Zeitpunkt. Eine Bürgerbeteiligung müsse zu Beginn eines Verfahrens in die Wege geleitet werden: "Wenn eine Fußball-Mannschaft 0:5 hinten liegt, dann kann sie noch so oft sagen, dass sie die bessere Mannschaft ist; aber sie muss sich eingestehen, dass sie verloren hat."

Ganz anders sieht die Situation Steffen Schopper von der UBNN. Er vergleicht die Methoden in Nohfelden mit denen in der DDR und spricht von einem "volkseigenen Betrieb Ferienpark". Er will den Bürgern und der Initiative "Mut machen, es zu Ende zu bringen."

Einen Nebenaspekt spricht der CDU-Fraktionsvorsitzende Michael Dietz an. Er vermutet im Zusammenhang mit der Unterschriftensammlung, die für die Zulassung des Bürgerbegehrens notwendig war, eine Straftat. Ein und derselbe Bürger habe nämlich zwei Formblätter ausgefüllt - und unterschiedlich unterschrieben. Das habe ein Nachspiel.

Hintergrund

Das Gutachten kommt zum Schluss: Das Bürgerbegehren ist nicht zulässig. Hauptgrund sei, dass die Frage der Finanzierung des Ferienparks im Aufsichtsrat der Projektgesellschaft Bostalsee behandelt werde. Sie falle daher nicht in die Zuständigkeit der Gemeinde Nohfelden, also könne der Gemeinderat nicht entscheiden. Weiterer Punkt für die Ablehnung: Bereits vertragliche Verpflichtungen seien eingegangen. Zudem sei die Finanzierung einseitig dargestellt. Das vermittle dem Bürger ein unvollständiges Bild. him

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