Fehlerhafte Auszahlungen wahrscheinlich auch im FebruarWer Widerspruch einlegt, sollte nicht allzu optimistisch sein

Kreis Saarlouis. Noch keine zwei Wochen ist es her, dass "massenhaft falsche Hartz-IV-Bescheide" Schlagzeilen machten. Zwar darf die Widerspruchsquote zum Beispiel im Kreis Saarlouis als gering bezeichnet werden (wir berichteten)

Kreis Saarlouis. Noch keine zwei Wochen ist es her, dass "massenhaft falsche Hartz-IV-Bescheide" Schlagzeilen machten. Zwar darf die Widerspruchsquote zum Beispiel im Kreis Saarlouis als gering bezeichnet werden (wir berichteten). Aber auch die Arbeitsgemeinschaften von Agentur für Arbeit und Landkreisen (Argen), die die Hartz-IV-Empfänger betreuen, nennen jeden einzelnen falschen Bescheid einen zu viel.Und nun dies: Weil das Wachtumsbeschleunigungsgesetz, zu dem eine Erhöhung des Kindergelds gehört, erst in der zweiten Dezemberhälfte verabschiedet worden ist, sind für den Januar etlichen Hartz-IV-Empfängern zu hohe Beträge ausbezahlt worden. Nach Informationen unserer Zeitung wird dies bei vielen Februar-Auszahlungen ebenso passieren, da diese schon unterwegs sind.Mehr Kindergeld bedeutet, dass Bedürftige Geld zurückbezahlen müssen? Was sich unlogisch anhört, ist eine Folge der gültigen Sozialgesetzeslage. Danach ist das Kindergeld unter bestimmten Voraussetzungen eine Einkunft, die beim Hartz-IV-Satz angerechnet wird. Wenn nun also für ein Kind 20 Euro mehr Kindergeld bezogen wurde, diese 20 Euro beim Hartz-IV-Satz aber nicht abgezogen worden sind, haben Hartz-IV-Bezieher 20 Euro zu viel bekommen.Gesetzliche Vorgabe Dass nach dieser Systematik die Kindergeld-Erhöhung denen keinen Euro mehr bringt, die es mutmaßlich am besten gebrauchen könnten, ist gesetzliche Vorgabe. Der politische Streit um diesen Sachverhalt ändert für die Argen zunächst nichts daran, dass sie mit der Korrektur der formal falschen Bescheide nun tatsächlich sehr viel zu tun haben werden. pum Herr Bungert, wie legt man korrekt Widerspruch gegen den Bescheid ein, die 20 Euro zurückzuzahlen?Bungert: Man geht zu seinem Leistungssachbearbeiter bei der Arge und teilt ihm den Widerspruch mit. Das genügt. Man kann auch darauf bestehen, diesen Widerspruch mit seiner Unterschrift bestätigen zu lassen.Und wenn ich so schnell keinen Termin bekomme. Geht's auch schriftlich?Bungert: Ja. Da muss dann die BG-Nummer auf dem Brief stehen, das ist die Nummer der Bedarfsgemeinschaft. Als Text genügt, dass der Betreffende dem Bescheid widerspricht, der das Geld zurückfordert. Den Brief kann man am Empfang abgeben oder in den Briefkasten werfen oder mit der normalen Post schicken. Wie groß sind die Erfolgsaussichten?Bungert: Es ist derzeit noch nicht zu erkennen, wie das gehandhabt wird. Ich wäre aber nicht allzu optimistisch, dass Widersprüche Erfolg haben werden.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort