Der Fall Schneidewind FDP fordert bei Verurteilung Abwahl Schneidewinds

Homburg · Die Homburger FDP fordert den Stadtrat auf, im Falle einer rechtskräftigen Verurteilung von Oberbürgermeister Rüdiger Schneidewind (SPD) die Abwahl des OB in die Wege zu leiten. Nach Paragraph 58 des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes sei es möglich, dass ein OB vor Ablauf seiner Amtszeit von den Bürgern abgewählt werden könne. Die Kreisstadt müsse aus den negativen Schlagzeilen herauskommen, so der Homburger FDP-Vorsitzende Gustl Schwab.

Die Homburger FDP fordert den Stadtrat auf, im Falle einer rechtskräftigen Verurteilung von Oberbürgermeister Rüdiger Schneidewind (SPD) die Abwahl des OB in die Wege zu leiten. Nach Paragraph 58 des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes sei es möglich, dass ein OB vor Ablauf seiner Amtszeit von den Bürgern abgewählt werden könne. Die Kreisstadt müsse aus den negativen Schlagzeilen herauskommen, so der Homburger FDP-Vorsitzende Gustl Schwab.

Derweil sehen die Sozialdemokraten der Kreisstadt auch nach der jüngsten Wahlschlappe Schneidewinds beim Landesparteitag keinen Grund, vom OB abzurücken. Bei der Wahl für einen der stellvertretenden Vorstandsposten war Schneidewind durchgefallen und kam nur auf 35,9 Prozent. Grund für das Ergebnis war wohl die Detektiv-affäre und die damit verbundene Anklageerhebung der Staatsanwaltschaft wegen Untreue. Die SPD wolle das Verfahren abwarten und sei dagegen, dass der OB sein Amt ruhen lässt, sagte der Homburger SPD-Chef Wilfried Bohn.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort