Urteil am Landgericht Viereinhalb Jahre Haft für Totschlag nach Familiendrama

Saarbrücken · Am Neujahr 2018 hatte ein Vater aus Beckigen seinen eigenen Sohn im Familienhaus erschossen. Dafür hat ihn das Saarbrücker Landgericht jetzt zu viereinhalb Jahren Haft verurteilt.

 (Symbolbild)

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Foto: dpa/Uli Deck

Diesem Drama, das ganze Saarland erschüttert hatte, waren jahrelange massive Probleme zwischen den Eltern und ihrem 29-jährigen Sohn vorausgegangen. Während des Prozesses hatte der 66-Jährige Rentner geschildert, wie das Opfer unter Einfluss von Drogen und wegen einiger Schicksalsschläge immer mehr in die Spirale der Gewalt abgerutscht und zur tickende Zeitbombe geworden sei.

Das Opfer war polizeilich bekannt und bereits mehrmals in eine psychiatrische Klinik eingewiesen worden. Doch er kam immer wieder raus. Nachdem er seine Eltern mehrmals bedroht hatte – unter anderem zum Beispiel das Familienhaus anzuzünden – und auch handgreiflich geworden war, hatte sich den Konflikt zwischen Weihnachten und Neujahr noch einmal zugespitzt. Die Mutter habe an diesem Tag deshalb schon das Haus verlassen, und der Mann sei alleine geblieben, mit der Befürchtung, dass sein Sohn – trotz Platzverweis durch die Polizei – wieder auftauchen könnte. Als dieser tatsächlich über den Balkon ein drang, habe der Verurteilte keinen Ausweg mehr gesehen und zur Waffe gegriffen, sagte der Vater während der Verhandlung aus.

Drei Mal schoss er auf den 29-Jährigen, der ihm gegenüber im Treppenhaus stand. Danach verständigte er den Notruf. Als die Polizei am Tatort ankam, lies er sich ohne Widerstand festnehmen und zeigte sich geständig. Sowohl die Anklage als auch die Verteidigung hatten in ihren Plädoyers darauf hingewiesen, dass es sich bei den tödlichen Schüssen womöglich um einen Fall des minderschweren Totschlags handeln könnte. Dabei werden geringere Haftstrafen verhängt als bei einem üblichen Totschlag.

Mit dem heutigen Urteil blieb die Kammer sogar unter der Forderung der Staatsanwaltschaft und sah den Fall somit als minderschweren Totschlag an.

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