Faire Löhne für Busfahrer: St. Wendel prescht vor

St. Wendel · St. Wendel. Das Saarland hat Nachholbedarf, was die Vergabe öffentlicher Aufträge an Private betrifft. Politiker müssen dabei stärker darauf achten, dass Auftragnehmer gerechte Entgelte zahlen. Das verlangt der Verein fairer Wettbewerb in der Mobilitätswirtschaft (Mobifair)

St. Wendel. Das Saarland hat Nachholbedarf, was die Vergabe öffentlicher Aufträge an Private betrifft. Politiker müssen dabei stärker darauf achten, dass Auftragnehmer gerechte Entgelte zahlen. Das verlangt der Verein fairer Wettbewerb in der Mobilitätswirtschaft (Mobifair). Die gewerkschaftsnahe Organisation in Frankfurt/Main bewertet dabei das saarländische Tariftreuegesetz mit einer mittelmäßigen Note zwischen schlecht und befriedigend. Zum Vergleich: Das benachbarte Rheinland-Pfalz erhielt ein gutes Zeugnis.Grund laut Dienstleistungsgewerkschaft Verdi: Die Bezahlung orientiere sich durch das Gesetz an der Saar an einem in der Branche niedrigeren Tarifabschluss und nicht an höheren. So gebe es beispielsweise bei Busfahrern höhere Tarife für Angestellte der Deutschen-Bahn-Tochter Saar-Pfalz-Bus. Darunter liege der für kommunale Anbieter. Noch niedriger sei der für Privatunternehmer.

Trotz dieser Unterschiede lobt Verdi-Saar die Zusage des St. Wendeler Kreistages, bei künftigen Vergaben für Buslinien auf faire Löhne schon in der Ausschreibung zu achten. Bei einem Anbieterwechsel im St. Wendeler Land zum Jahresbeginn von Saar-Pfalz-Bus hin zum Weiskircher Unternehmer Behles hatte es Irritation gegeben (wir berichteten). Verdi geht davon aus, dass Behles einen um mehrere 100 Euro geringeren Monatslohn an die Fahrer zahlt als Saar-Pfalz-Bus.

Die Kreistag-Ankündigung, auf faire Löhne achten zu wollen, machte mittlerweile bundesweit die Runde. Der Verein Mobifair äußerte sich dazu auf seiner Internetseite positiv: "Das ermöglicht die Absicherung der Sozial- und Tarifstandards bei einer so genannten Betriebsübergangsanordnung bei einem Betreiberwechsel." Dies lasse eine entsprechende Verordnung der Europäischen Union zu. "Das ist eine Zukunftschance, dass Ausschreibungen nicht mehr auf Kosten der Arbeitnehmer, hier vorwiegend Busfahrer, gewonnen werden, sondern durch das beste Konzept und ohne Lohn- und Sozialdumping." Mobifair-Geschäftsführer Helmut Diener: "Das ist ein guter Anfang. Es bewegt sich was im Saarland." Nach Mobifair-Informationen wollen weitere Landkreise dem St. Wendeler Beispiel folgen.

Verdi-Saar-Chef Alfred Staudt geht davon aus, dass solch eine Vergabe-Praxis Arbeitsplätze sowie die bisherigen Sozial- und Tarfifstandards sichere. Damit werde verhindert, dass öffentliche Haushalte auf Kosten der Arbeitnehmer saniert würden, ergänzt Bernd Oleynik als Verdi-Fachbereichsleiter Verkehr. Das sei auch nur ein kurzzeitiger Erfolg, weil "höhere Sozialausgaben, zum Beispiel für Aufstockungsleistungen und Wohngeld, anfallen".

Behles korrigiert abermals Fahrpläne

St. Wendel. Der Busunternehmer Behles ändert nach den Fastnachtsferien nochmals den Fahrplan im St. Wendeler Land. Laut eines Sprechers starten morgens einige Fahrten ab Oberkirchen, Haupersweiler und Freisen früher. Zusätzliche Anschlüsse zu St. Wendeler Schulen sind im Fahrplan vermerkt. Für die Nachmittagsbetreuung der Erweiterten Realschule (ERS) in Freisen gibt es eine neue Fahrt um 15.13 Uhr ins Ostertal, die um 15.53 Uhr entfällt.

In Hofeld starten die Grundschulbusse nach Furschweiler wieder an den westlichen Haltestellen. Änderungen stehen zudem in Baltersweiler und Mauschbach an. Einige weitere Fahrzeiten werden im Minutenbereich angepasst.

Hintergrund: Die Weiskircher Firma Behles hatte zum Jahreswechsel von der Saar-Pfalz-Bus die drei Routen 602, 603 und 604 übernommen. Seitdem korrigiert die Firma das Netz immer wieder. red

Fahrplan-Infos: Tel. (0 68 51) 8 00 76 94.



Stichwort

Tariftreue: Damit verpflichten sich Auftrag- und Arbeitgeber, Tarífe einzuhalten.

Tariftreuegesetz: Sie zwingen öffentliche Auftraggeber wie beispielsweise Landkreise, Städte und Gemeinden, darauf zu achten, dass der Anbieter Tarifstandards einhält. Damit soll Lohndumping auf Kosten der Arbeitnehmer trotz Wettbewerbs vermieden werden.

Wo gibt es zurzeit solche Gesetze? Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Niedersachsen, Saarland, Rheinland-Pfalz, Thüringen, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen. Allerdings in unterschiedlichen Fassungen, was beispielsweise das Entgelt betrifft. Baden-Württemberg und Sachsen-Anhalt bereiten Gesetze vor. hgn

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort