Fair kaufen und verkaufen

Lebach. Im "FairKaufHaus" Lebach kann jeder und jede einkaufen. Diejenigen, die nachweislich bedürftig sind, erhalten einen 60-prozentigen Preisnachlass auf alle Waren. Nachweislich bedürftig sind Menschen, die eine Form staatlicher Unterstützung bekommen. Ein Nachweis für die Bedürftigkeit ist ein gültiger Leistungsbescheid, eine Tafelkarte oder der Lebach-Pass

Lebach. Im "FairKaufHaus" Lebach kann jeder und jede einkaufen. Diejenigen, die nachweislich bedürftig sind, erhalten einen 60-prozentigen Preisnachlass auf alle Waren. Nachweislich bedürftig sind Menschen, die eine Form staatlicher Unterstützung bekommen. Ein Nachweis für die Bedürftigkeit ist ein gültiger Leistungsbescheid, eine Tafelkarte oder der Lebach-Pass. Ohne die Vorlage eines dieser drei Papiere können die Mitarbeiterinnen des "FairKaufHauses" Lebach den Preisnachlass nicht gewähren. Die Arbeiterwohlfahrt (Awo) weist aus gegebenem Anlass darauf hin, dass auch die Menschen, die in der Landesaufnahmesiedlung Lebach leben und einen gültigen Leistungsbescheid nach Asylbewerberleistungsgesetz vorlegen, den 60-prozentigen Nachlass erhalten.Die Awo weist darauf hin, dass Spender die Waren künftig direkt am Lager des "FairKaufHauses" in der Marktstraße - zwei Häuser neben dem "FairKaufHaus" - abgeben (ehemaliges Fitness-Gym). Dort könne man kurz parken. Diese Maßnahme erspare den Mitarbeiterinnen viele Wege.

Außerdem möchte die Awo ihren Service verbessern und weist in diesem Zusammenhang auf ihre Fragebogenaktion hin. Die Fragebögen sind im "FairKaufHaus" erhältlich. red/ab

Infos auch beim Arbeiterwohlfahrt-Ortsverein Lebach, Vorsitzende Petra Ferdinand-Storb, Am Schindelfeld 20, 66822 Lebach, Tel. (0 68 81) 5 35 18.

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