Fahrtkosten für Schüler werden auf Nachweis ab sofort erstattet

Kreis Saarlouis. Schülerinnen und Schüler aus dem Landkreis Saarlouis, denen im Rahmen des Schülerförderungsgesetzes ein Fahrkostenzuschuss für das laufende Schuljahr 2009/2010 bewilligt wurde, können ab sofort ihre Fahrscheine vorlegen, um eine Auszahlung zu erhalten. Das Amt für Ausbildungsförderung im Landratsamt (Zimmer 1.10 und 1

Kreis Saarlouis. Schülerinnen und Schüler aus dem Landkreis Saarlouis, denen im Rahmen des Schülerförderungsgesetzes ein Fahrkostenzuschuss für das laufende Schuljahr 2009/2010 bewilligt wurde, können ab sofort ihre Fahrscheine vorlegen, um eine Auszahlung zu erhalten. Das Amt für Ausbildungsförderung im Landratsamt (Zimmer 1.10 und 1.11) weist darauf hin, dass für Juni keine Fahrkarten nachgewiesen werden müssen, wenn die Nachweise für das bisherige Schuljahr lückenlos sind. Fahrkarten sollten sortiert, mit Namen und Geburtsdatum des Schülers sowie seiner Fördernummer abgegeben werden.Der Anspruch auf Auszahlung des Zuschusses erlischt, wenn die Fahrkarten nicht bis zum 31. Dezember vorgelegt werden. Geöffnet ist das Amt montags bis freitags von 8.30 bis 12 Uhr, donnerstags von 13.30 bis 15.30 Uhr. kesKontakt: Telefon (0 68 31) 444-310, -443 oder -530.

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