Durchsuchungen bei 29 Wirten im Saarland Fahnder finden vier Millionen Schwarzgeld

Saarbrücken · Im Skandal um manipulierte Kassen in Gaststätten legten die Ermittler nach 29 Durchsuchungen eine Zwischenbilanz vor.

 Mit dieser Marke weisen sich saarländische Steuerfahnder aus.

Mit dieser Marke weisen sich saarländische Steuerfahnder aus.

Foto: rup

Da staunten selbst routinierte und altgediente Fahnder des Fiskus, als sie kürzlich im Kreis Saarlouis einem Kneipeninhaber einen unangemeldeten Hausbesuch abstatteten. Der Mann stand im Verdacht, in seiner Gaststätte Manipulationssoftware für die elektronische Registrierkasse eingesetzt zu haben. Die tatsächlich erzielten Umsätze wurden damit angeblich nachträglich nach unten korrigiert und in der Folge dem Finanzamt vorwiegend Umsatzsteuer vorenthalten. Nach SZ-Informationen entdeckten die Ermittler in der Wohnung des Mannes in einem Versteck, angeblich unter dem Sofa im Wohnzimmer, rund 1,8 Millonen Euro in bar. Vermutlich Schwarzgeld. In einem anderen Fall, der ebenfalls im Kreis Saarlouis spielt, fielen den Fahndern bei der richterlich angeordneten Durchsuchung von Wohnung und Geschäftsräumen etwa 400 000 Euro Bargeld in die Hände. Hier soll demnächst vor dem Saarbrücker Schöffengericht der Prozess wegen Steuerhinterziehung beginnen.

Auf Anfrage unserer Zeitung bestätigte jetzt ein Sprecher des Finanzministeriums, dass in Zusammenhang mit weiteren Ermittlungen wegen des Einsatzes manipulierter Kassensoftware in den vergangenen Wochen saarlandweit insgesamt 29 Durchsuchungsbeschlüsse gegen Betreiber von Gaststätten und Restaurants vollstreckt wurden. Die Schwerpunkte lagen dabei in Saarbrücken und Saarlouis.

Mittlerweile liegt eine erste Zwischenbilanz der Steuerfahndung vor. Demnach wurde bei den Razzien umfangreiches Beweismaterial sichergestellt. Der Ministeriumssprecher gegenüber der SZ: „Die Ermittler stellten versteckte Bargeldbeträge in Höhe von rund vier Millionen Euro sicher.“ Dabei handelt es sich höchstwahrscheinlich um Schwarzgeld, das wohl über einen längeren Zeitraum konsequent am Fiskus vorbei kassiert wurde.

Die ersten Gerichtsurteile wegen manipulierter Kneipenkassen sind derweil bereits rechtskräftig. So verbüßen zwei Saarbrücker Szenewirte mehrjährige Haftstrafen. Über sie kam die Staatsanwaltschaft letztlich auch dem Hersteller der Manipulationssoftware und dem Kassenaufsteller auf die Spur. Gegen beide ergingen schließlich auch Urteile über Freiheitsstrafen. Wie es heißt, zeigte sich der Softwarelieferant gegenüber der Staatsanwaltschaft kooperativ. Jedenfalls fanden die Ermittler seine Kunden- und Abnehmerliste, was wiederum der Auftakt für eine weitere Durchsuchungswelle in Gastronomiebetrieben war. Bei diesen Maßnahmen, so bestätigte wiederum das Ministerium auf Anfrage, geriet ein weiterer Kassenaufsteller aus dem Saarland ins Visier der Steuerfahnder. Er hatte sich verdächtig gemacht, weil er seinen Kunden angeboten haben soll, mit Tipps und Hilfeleistungen bei der Beseitigung von Beweisen und elektronischen Spuren in den Kassensystemen behilflich zu sein. Im Juni präsentierten die Ermittler dem Firmenchef und seinem Techniker Haftbefehle.

Derweil läuft die Auswertung der beschlagnahmten Beweismittel weiter. In vielen Fällen legten beschuldigte Kneipiers bereits Geständnisse ab, was sich in der Regel strafmildernd auswirkt. In anderen Fällen geben sich die Ermittler zuversichtlich, die Tatnachweise gerichtsfest führen zu können.

Mit Blick auf den Erfolg der Steuerfahnder weist Finanzminister Stephan Toscani (CDU) auch auf einen Gesetzesentwurf der Bundesregierung hin, der mit saarländischer Unterstützung im Finanzausschuss des Bundesrates verabschiedet wurde. Das Gesetz sieht vor, dass Registrier- und computergestützte Kassen ab 2020 „über eine zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung“ verfügen müssen, um künftig Steuerbetrug durch manipulierte Software zu verhindern. Toscani weiter: „Nächster wichtiger Schritt ist eine Ausdehnung der Verordnung auf Taxameter.“ Dies solle auch erfolgen, um Wettbewerbsnachteile für steuerehrliche Unternehmer auszuschließen.

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