Experten informieren über Ansprüche für frühere Bergschäden

Fenne. Die Bergschadensgemeinschaft Völklingen e.V. lädt alle betroffenen Hauseigentümer in Völklingen und Umgebung zu einer Informationsveranstaltung am Dienstag, 30. August, 18.30 Uhr, im katholischen Pfarrheim, Hausenstraße 68, in Völklingen-Fenne ein. Thema ist die Schlussregulierung von Bergschäden und Entschädigungsansprüchen wegen bergbaubedingter Schieflage von Häusern

Fenne. Die Bergschadensgemeinschaft Völklingen e.V. lädt alle betroffenen Hauseigentümer in Völklingen und Umgebung zu einer Informationsveranstaltung am Dienstag, 30. August, 18.30 Uhr, im katholischen Pfarrheim, Hausenstraße 68, in Völklingen-Fenne ein. Thema ist die Schlussregulierung von Bergschäden und Entschädigungsansprüchen wegen bergbaubedingter Schieflage von Häusern.Untersuchungen im Raum Völklingen haben laut Bergschadensgemeinschaft ergeben, dass eine Großzahl von Bergschäden und Schieflagen noch nicht entschädigt worden sei, obwohl der Abbau in einigen Gebieten bereits vor Jahrzehnten eingestellt worden sei. Es geht hier speziell um den Bereich Fenne und Randgebiete von Fürstenhausen, Klarenthal und Altenkessel. Unter Fürstenhausen war noch bis 2005 Kohle abgebaut worden.

In der Veranstaltung sollen die Betroffenen darüber aufgeklärt werden, welche Ansprüche sie noch geltend machen können. Referenten sind Rechtsanwalt Dr. Rolf Friedrichs von der Anwaltskanzlei Schneider, Trost, Dr. Friedrichs in Lebach und Magnus von Bormann vom Ingenieur- und Vermessungsbüro Altegoer GmbH in Bochum. red

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