12 500 für Musikanlage für eigene Band Ex-OB wegen Betrugs angeklagt

Homburg · Homburgs früherer Rathauschef Schöner soll den Weg an seinem Privathaus auf Stadtkosten renoviert haben lassen.

 Karlheinz Schöner wird Betrug und Untreue in sechs Fällen vorgeworfen.

Karlheinz Schöner wird Betrug und Untreue in sechs Fällen vorgeworfen.

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Jetzt ist es amtlich: Der frühere Homburger Oberbürgermeister Karlheinz Schöner (67, CDU) muss sich demnächst vor der Großen Strafkammer des Saarbrücker Landgerichts verantworten. Die Staatsanwaltschaft hat gegen Schöner, der von 2008 bis 2014 Verwaltungschef war, Anklage wegen Betrugs und Untreue in insgesamt sechs Fällen erhoben. Die Vorwürfe gegen Schöner sind gravierend. In einer Stellungnahme erläuterte der Sprecher der Staatsanwaltschaft, Christoph Rebmann, am Freitag die einzelnen Anklagepunkte.

Demnach soll Schöner 2012 Arbeiter der gemeinnützigen Gesellschaft Aquis beauftragt haben, einen bis dato unbefestigten Weg auf seinem Privatanwesen im Stadtteil Kirrberg zu befestigen, damit dort auch Autos fahren können. Von Aquis-Mitarbeitern sollen unter anderem 20 Bäume gefällt worden sein. Mit einem Spezialfahrzeug seien Steine und Wurzeln entfernt worden, später sollen die Unebenheiten auf dem Gelände mit Schotter verfüllt worden sein. Die Kosten von 1180 Euro, die dem Bautrupp entstanden seien, habe dieser direkt über die Aquis abgewickelt.

Der nächste Vorwurf betrifft ein weiteres Grundstück Schöners. Dort habe er den Mitangeschuldigten, einen Homburger Bauunternehmer, beauftragt, umfangreiche Umbau- und Renovierungsarbeiten durchzuführen. Das Unternehmen soll in der Vergangenheit schon zahlreiche Aufträge für die Stadt ausgeführt haben. Die angefallenen Kosten auf dem Schönerschen Anwesen von knapp 40 000 Euro habe der Alt-OB jedoch nicht komplett selbst bezahlt, sondern lediglich rund 25 000 Euro. Stattdessen soll der Firmeninhaber, so der Vorwurf der Staatsanwaltschaft, fingierte Rechnungen an die Stadt für Arbeiten an einer städtischen Baustelle geschickt haben. Das Unternehmen war nämlich zu der Zeit im Stadtteil Erbach beschäftigt. Dort wurden mehrere verfallene städtische Gebäude abgerissen. Auf einem Teil der Grundstücke entstand die neue städtische Musikschule – ein Millionenprojekt. Die Stadt beglich also letztlich die verbliebenen Rechnungen über rund 15 000 Euro, sagt die Staatsanwaltschaft weiter.

Schließlich geht es in der Anklage noch um eine ominöse Musikanlage. Kurz vor Ende seiner Dienstzeit am 1. Oktober 2014 soll Schöner den Entschluss gefasst haben, für die Stadt eine solche Anlage anzuschaffen. Dafür nutzte er ein Konto, über das er frei verfügen konnte, ohne den Stadtrat vorab zu informieren. Diese Musikanlage samt Mischpult, Boxen, Mikrofonen und Kabel für insgesamt 12 500 Euro habe der Beschuldigte jedoch für eigene Zwecke genutzt, und zwar für die Band Madhouse, bei der Schöner Schlagzeug spielte. Die Anlage wurde 2016 im Zuge der Ermittlungen gegen Karlheinz Schöner bei einer Hausdurchsuchung sichergestellt und der Stadt Homburg zurückgegeben. Die Staatsanwaltschaft weist darauf hin, dass die Beschuldigten die Tatvorwürfe abstreiten. Im Rahmen der Hauptverhandlung werde jedoch ein Tatnachweis zu jedem Tatkomplex erbracht werden können, heißt es.

Schöners Rechtsanwalt, Guido Britz, äußerte sich am Freitag auf SZ-Nachfrage: „Die Anklage ist mehr als überraschend. Denn im Ermittlungsverfahren wurde intensiv kooperiert. Mehrfach wurden ausführliche Stellungnahmen abgegeben.“ Sobald ihm die Anklage vorliege, werde eine umfangreiche Stellungnahme erfolgen. Die Tatvorwürfe würden zurückgewiesen, so Britz.

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