Anschuldigungen von Dreistadt Müller und AKK weisen Vorwürfe zurück

Saarbrücken · Die Anschuldigungen von Großrosselns Bürgermeister Dreistadt (SPD) wiegen schwer. Jetzt haben sich die beiden ehemaligen Ministerpräsidenten zu Wort gemeldet.

Schilder wie dieses warnten noch 2005 vor Bergschäden im Großrosselner Ortsteil Naßweiler.

Schilder wie dieses warnten noch 2005 vor Bergschäden im Großrosselner Ortsteil Naßweiler.

Foto: Becker&Bredel

Zu den Vorwürfen des Großrosselner Bürgermeisters Jörg Dreistadt (SPD) haben sich jetzt die ehemaligen saarländischen Ministerpräsidenten Peter Müller und Annegret Kramp-Karrenbauer persönlich geäußert. Auf Anfrage unserer Zeitung wiesen der heutige Bundesverfassungsrichter und die heutige CDU-Bundesvorsitzende die Anschuldigungen Dreistadts als haltlos zurück. Müller bestätigte allerdings, dass es zu seiner Amtszeit als Ministerpräsident konkrete Gespräche mit Vertretern der Gemeinde Großrosseln gegeben habe.

Dreistadt hatte beklagt, dass Müller und Kramp-Karrenbauer während ihrer jeweiligen Regierungszeiten in der Saarbrücker Staatskanzlei versucht hätten, die Gemeinde Großrosseln von juristischen Auseinandersetzungen mit dem französischen Nachbarland im Zusammenhang mit Bergschäden abzuhalten (wir berichteten). Stattdessen sollen beide Politiker finanzielle Hilfen des Landes zugesagt, aber nie bezahlt haben. Anlass für die Klageabsicht der Gemeinde waren Bergschäden an öffentlichen Anlagen im Großrosselner Ortsteil Naßweiler (unmittelbar an der französischen Grenze) in Höhe von rund vier Millionen Euro. Die Schäden waren während des Steinkohleabbaus durch den staatlichen französischen Bergbaukonzern HBL entstanden.

Dazu erklärte Peter Müller jetzt, dass er sich konkret an einen Termin vor Ort in Naßweiler und einen weiteren in der Staatskanzlei erinnern könne. Bei diesen Terminen seien auf Bitten der Gemeindevertreter auch die Erfolgsaussichten einer Klage gegen das französische Staatsunternehmen erörtert worden. Das zuständige Ministerium habe in einem diesbezüglichen Vermerk die Erfolgsaussichten allerdings skeptisch beurteilt. Dies sei den Gemeindevertretern mitgeteilt worden.

Wie auch immer geartete Empfehlungen zum weiteren Vorgehen der Gemeinde seien nicht gemacht worden, so Müller. Schon gar nicht sei die Gemeinde aufgefordert worden, auf eine Klage oder die Durchführung eines Beweissicherungsverfahrens zu verzichten. Zugleich sei in den Gesprächen die Bereitschaft erklärt worden zu prüfen, ob die Gemeinde bei der Durchführung einzelner Projekte aus Haushaltsmitteln des Landes unterstützt werden könne. Konkrete Zusagen hinsichtlich einzelner Projekte oder eines bestimmten Finanzvolumens habe es aber nicht gegeben und auch nicht geben können, da es an jeglicher Entscheidungsgrundlage diesbezüglich fehlte. Müller wörtlich: „Die Behauptung, es sei versucht worden, die Gemeinde durch Finanzzusagen von der Beschreitung des Klageweges abzuhalten, ist absurd und entbehrt jeder Grundlage.“

In den Gesprächen sei es auch darum gegangen, ein Service-Telefon für Bergbau-Betroffene bei den französischen Stellen einzurichten. Hier wurde die Unterstützung des Saarlandes zugesagt. Das Service-Telefon wurde laut Müller mit seiner eigenen Unterstützung auch 2003 eingerichtet.

Zu dem angeblichen Gespräch Dreistadts mit Ministerpräsidentin Kramp-Karrenbauer im Jahr 2011 konnte die Staatskanzlei nach eigenen Angaben bislang „keine diesbezüglichen Termineinträge“ finden. Auch die heutige CDU-Bundesvorsitzende erklärte auf Nachfrage, dass sich in den ihr zur Verfügung stehenden Aufzeichnungen keine Hinweise auf ein angebliches offizielles Gespräch mit Dreistadt oder Vertretern der Gemeinde Großrosseln gefunden hätten. Hinzu komme, dass die Frankreichstrategie erst im Jahr 2014 vorgestellt worden sei und somit nicht als mögliches Motiv für ein angebliches Abraten von einer Klage im Jahr 2011 angeführt werden könne.

Der frühere saarländische Justiz- und heutige Umweltminister Reinhold Jost (SPD) hatte bereits am Montag Vorwürfe Dreistadts gegen ihn und seine damalige Staatssekretärin Anke Morsch (SPD) zurückgewiesen. Demnach war zugesagt, aber nicht eingehalten worden, der Gemeinde die Kosten für einen Gutachter im Zusammenhang mit einer möglichen Klage zu erlassen. Laut Ministerium habe man 2014 jedoch nur einer Prüfung dieses Gemeindewunsches zugesagt. Letztlich sei der Kostenerlass aus Rechtsgründen nicht möglich gewesen.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort