Ex-Heimleiter muss hinter Gitter

Kaiserslautern. Nach insgesamt 24 Verhandlungstagen, 43 Vernehmungen und acht Gutachten ist der ehemalige Leiter des Kinderheims "Spatzennest" zu fünf Jahren und acht Monaten Gefängnis verurteilt worden

 Der frühere Leiter des Kinderheims "Spatzennest" vor Gericht. Foto: dpa

Der frühere Leiter des Kinderheims "Spatzennest" vor Gericht. Foto: dpa

Kaiserslautern. Nach insgesamt 24 Verhandlungstagen, 43 Vernehmungen und acht Gutachten ist der ehemalige Leiter des Kinderheims "Spatzennest" zu fünf Jahren und acht Monaten Gefängnis verurteilt worden. Die Richter des Landgerichts Kaiserslautern sahen es gestern als erwiesen an, dass der 44 Jahre alte Psychologe und Familientherapeut zwischen 1994 und 2006 mehrere Mädchen in dem von ihm begründeten und geführten Kinderheim sexuell missbraucht hat. Der Pädagoge muss zudem rund 9000 Euro Schadensersatz an zwei Nebenklägerinnen zahlen. Ein Berufsverbot wurde hingegen nicht verhängt.Wie der Vorsitzende Richter in seiner Urteilsbegründung ausführte, lag die Schwierigkeit des Verfahrens vor allem darin, die Glaubwürdigkeit der Beteiligten korrekt einzuschätzen. Zumal die Tatvorwürfe sich auf die Zeit von 1994 und 2006 beziehen. Die Verteidigung hatte einen Freispruch gefordert, die Anklage plädierte für eine Haftstrafe von neun Jahren und ein Berufsverbot.

Mit dem Urteil blieb das Gericht unter den Forderungen der Staatsanwaltschaft. Für den Angeklagten spreche zwar, dass er bis zu einer ersten Anklage wegen sexuellen Missbrauchs im Jahr 2008 und der darauf folgenden Verurteilung zu einer Bewährungsstrafe nicht straffällig geworden sei. Auch sei er nicht vorbestraft, da die ihm vorgeworfenen Taten noch vor der Strafe von 2008 geschehen seien. Daher werde auch kein Berufsverbot erlassen. Andererseits seien die Berichte der sechs Nebenklägerinnen in Details übereinstimmend gewesen. Grundsätzlich seien die jungen Frauen glaubwürdig. Auch Gutachten und Ermittlungsberichte der Polizei stützten die Vorwürfe der früheren Heimkinder. Im Kern bedeute das, dass der angeklagte Heimleiter in verschiedenen Situationen immer wieder den Geschlechtsbereich der Kinder berührt habe. Der Verteidiger des Angeklagten kündigte an, in Revision zu gehen. dapd

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