EVS will notfalls Umlage von Mitgliedskommunen erheben

Saarbrücken. Der Entsorgungsverband Saar (EVS) trifft Vorsorge für den Fall, dass die Gebühreneinnahmen eines Tages nicht mehr ausreichen sollten, um die Zahlungsfähigkeit des Verbandes zu sichern. In diesem Fall will der Verband von seinen Mitgliedskommunen eine Umlage erheben

Saarbrücken. Der Entsorgungsverband Saar (EVS) trifft Vorsorge für den Fall, dass die Gebühreneinnahmen eines Tages nicht mehr ausreichen sollten, um die Zahlungsfähigkeit des Verbandes zu sichern. In diesem Fall will der Verband von seinen Mitgliedskommunen eine Umlage erheben. In die Satzung des Verbandes soll daher ein Passus aufgenommen werden, der präzisiert, in welchem Maßstab diese Umlage von den einzelnen Kommunen zu erheben ist. So ist im Abwasserbereich als Umlagemaßstab einfach der bisherige Maßstab für den Verbandsbeitrag zum Abwasser vorgesehen. Im Abfallbereich ist dagegen eine Kombination zweier Maßstäbe geplant. Hier hat sich der Aufsichtsrat entschieden, der Verbandsversammlung eine Kombination aus der Orientierung an der Einwohnerzahl der einzelnen Kommunen und der Orientierung an den Hausabfallgewichten, die dem EVS aus jeder Kommune angedient werden, vorzuschlagen. Der Umlagemaßstab soll sich jeweils zur Hälfte aus dem Einwohner- und dem Gewichtsmaßstab zusammensetzen.Die Erhebung einer Umlage war bereits im vergangenen Jahr in der Diskussion, als von der EVS-Geschäftsführung Konsequenzen für den Fall befürchtet worden waren, dass die von ihr vorgeschlagene Gebührenerhebung von der Mehrheit der Verbandsversammlung nicht akzeptiert wird. nof

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