EVS: Weniger Mindest-Leerungen

Saarbrücken. Der Entsorgungsverband Saar (EVS) will die Zahl der gebührenpflichtigen Mindestleerungen pro Jahr für die 120-Liter-Restmülltonnen von zehn auf vier verringern. Über eine entsprechende Änderung der Abfallgebührensatzung soll die Verbandsversammlung des EVS nach dem Willen von Geschäftsführung und Aufsichtsrat am 6. Dezember beschließen

 Der Entsorgungsverband Saar will nach eigenen Angaben weniger obligatorische Leerungen verlangen. Foto: dpa/Führer

Der Entsorgungsverband Saar will nach eigenen Angaben weniger obligatorische Leerungen verlangen. Foto: dpa/Führer

Saarbrücken. Der Entsorgungsverband Saar (EVS) will die Zahl der gebührenpflichtigen Mindestleerungen pro Jahr für die 120-Liter-Restmülltonnen von zehn auf vier verringern. Über eine entsprechende Änderung der Abfallgebührensatzung soll die Verbandsversammlung des EVS nach dem Willen von Geschäftsführung und Aufsichtsrat am 6. Dezember beschließen. Das teilten die EVS-Geschäftsführer Karl Heinz Ecker und Heribert Gisch jetzt auf SZ-Anfrage mit.Der EVS reagiert damit auf ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Saarlouis, das dem Völklinger Kläger Werner Schmitt Recht gegeben und die Mindestleerungsgebühr in der Gebührensatzung des Entsorgungszweckverbands (EZV) Völklingen für nichtig erklärt hatte. Beim EZV hatten die Bürger wie beim EVS neben einer Grundgebühr mindestens zehn Leerungen zu bezahlen - auch wenn sie diese nicht alle in Anspruch nahmen.

Der EZV beschloss deshalb kürzlich, die Zahl der gebührenpflichtigen Mindestleerungen für 120-Liter-Tonnen von zehn auf sechs zu verringern und darüber hinaus den Wechsel auf 80-Liter-Tonnen zu ermöglichen. Auch bei dieser kleineren Tonne soll die Zahl der Mindestleerungen in der Regel bei sechs liegen, wobei sie für Ein-Personen-Haushalte auf Antrag auf vier gesenkt werden kann.

Ecker betonte, dass die Anschaffung von 80-Liter-Tonnen für den EVS aufgrund der damit verbundenen Kosten - nach seinen Angaben müsste man dafür vier bis fünf Millionen Euro zusätzlich aufwenden - nicht in Frage komme.

Wie Ecker weiter mitteilte, will der EVS bereits bei der Gebührenberechnung für das laufende Jahr rückwirkend von einer Mindestleerungszahl von vier ausgehen. Im Übrigen werde man auf der EVS-Verbandsversammlung am 6. Dezember noch nicht über eine mögliche Gebührenanhebung entscheiden. Derzeit liegt die Grundgebühr für die 120-Liter-Tonne bei 49,94 Euro und die Gebühr pro Leerung bei 6,74 Euro.

Die Vertreterversammlung des EZV hatte für Völklingen kürzlich gleichzeitig mit der Verringerung der Zahl der Mindestleerungen auch erhebliche Gebührenerhöhungen ab 2012 beschlossen. So soll in Völklingen die Grundgebühr für die 120-Liter-Tonne von 53,86 Euro auf 57,72 Euro steigen, die Gebühr pro Leerung von 6,31 Euro auf künftig 7,90 Euro.

Nach Darstellung von Gisch ist damit zu rechnen, dass die verringerte Zahl von Mindestleerungen zu Mindereinnahmen für den EVS von 1,5 bis zwei Millionen Euro führt. Die Verbandsversammlung des EVS werde jedoch erst im ersten Quartal des kommenden Jahres darüber beschließen, ob sie die Gebühren ab 2012 erhöht, um diese Mindereinnahmen auszugleichen. Laut Gisch kann es aber auch sein, dass sich die Kommunen dann dafür entscheiden, 2012 noch abzuwarten, und die Gebührenentscheidung auf 2013 vertagen. In diesem Fall würden etwaige Gebührenerhöhungen auch erst ab dem Jahr 2013 wirksam.

Nach Meinung des OVG-Klägers Schmitt hätte der EVS schon bei Einführung des jetzigen Leerungssystems zum Jahresanfang die 80-Liter-Tonne einführen müssen, weil man damals bereits gewusst habe, wieviele Haushalte ihre Tonne nur alle vier Wochen leeren lassen. Zudem seien kleinere Tonnen in anderen Entsorgungsgebieten längst Praxis. Hätte man damals richtig geplant, fielen nun auch keine Umstellungskosten an, so Schmitt. Er fügte hinzu: "Die 80-Liter-Tonne wäre sinnvoll, um die psychologischen Anreize zur Abfallvermeidung zu verstärken."

Meinung

Lehrstunde für

Müll-Manager

Von SZ-RedakteurDietmar Klostermann

Müllvermeidung ist das Gebot der Stunde: Auch die EVS-Manager Gisch und Ecker stehen hinter diesem Ziel, haben mit der neuen Gebührenordnung seit Jahresanfang eine Reduzierung des Restmülls um etwa 20 Prozent erzielt. Doch es macht nachdenklich, dass erst Richter die Müll-Manager dazu zwingen müssen, auch die besonders abfallvermeidenden Haushalte zu belohnen. Zu weiteren Schritten für die Müllreduzierung sind die EVS-Chefs nicht bereit, lehnen kleinere Tonnen rundweg ab, obwohl bereits 2016 der Ausstieg aus dem 30 Millionen Euro kostenden Vertrag mit dem Eon-Müllheizkraftwerk Neunkirchen gelingen soll. Dem Bürger bleibt wieder nur der Klageweg, um eine kleinere Tonne zu erhalten.

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