EVS-Kunden erhalten bald Bescheid über höhere Müllgebühren

Saarbrücken. Im Laufe des Monats August erhalten die EVS-Kunden, die 120-Liter-Restmülltonnen oder Biotonnen haben, einen Bescheid über die Anhebung ihrer Gebühren. Diese gilt rückwirkend ab dem 1. Januar. Grundlage der Bescheide sind die Beschlüsse der EVS-Verbandsversammlung vom 27. Juni (die SZ berichtete)

Saarbrücken. Im Laufe des Monats August erhalten die EVS-Kunden, die 120-Liter-Restmülltonnen oder Biotonnen haben, einen Bescheid über die Anhebung ihrer Gebühren. Diese gilt rückwirkend ab dem 1. Januar. Grundlage der Bescheide sind die Beschlüsse der EVS-Verbandsversammlung vom 27. Juni (die SZ berichtete). Unter anderem steigt die Basisgebühr für die 120-Liter-Restmülltonne von 76,90 Euro auf 84,20 Euro. Wer seine Tonne öfter als vier Mal jährlich leeren lässt, zahlt 7,30 Euro statt bisher 6,74 Euro je zusätzliche Leerung. Der EVS begründet die höheren Müllgebühren insbesondere mit Mindereinnahmen, die ihm durch ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts (OVG) entstanden sind. Das OVG hatte die Zahl der jährlichen Mindestleerungen von zehn auf vier verringert. Für die 240-Liter-Restmülltonnen und größere Container wurden die Gebühren nicht erhöht. Die insgesamt rund 210 000 Bescheide werden laut EVS im "gestreckten Verfahren" über den ganzen Monat August verteilt versendet. nof

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