Erweiterte Kompetenzen durch neue Geschäftsordnung

Rehlingen-Siersburg. Auf Empfehlung des Rechnungsprüfungsausschusses hat der Gemeinderat der Gemeinde Rehlingen-Siersburg die Jahresrechnungen für die Jahre 2006 bis 2008 endgültig festgestellt und dem Bürgermeister Martin Silvanus für diesen Zeitraum Entlastung erteilt

Rehlingen-Siersburg. Auf Empfehlung des Rechnungsprüfungsausschusses hat der Gemeinderat der Gemeinde Rehlingen-Siersburg die Jahresrechnungen für die Jahre 2006 bis 2008 endgültig festgestellt und dem Bürgermeister Martin Silvanus für diesen Zeitraum Entlastung erteilt. Zugleich beschloss der Rat die Teiländerungen der Geschäftsordnung, die dem Gemeindeoberhaupt ein zügigeres und effizienteres Handeln erlaubt.In 14 Sitzungen hatte der Rechnungsprüfungsausschuss verschiedene Themenbereiche unter die Lupe genommen, die zu Prüfgegenständen erklärt worden sind. Zu den Schwerpunkten zählten unter anderem der Bau von Rasenplätzen, der Bau des Keltenhauses in Niedaltdorf, die gemeindliche Forstwirtschaft, die Bewirtschaftung des Campingplatzes und das Straßendeckensanierungsprogramm. Die Jahresrechnungen und die Entlastung des Bürgermeisters wurden schließlich vom Gemeinderat mit den Stimmen von SPD und FWG gegen die Stimmen von CDU und Linke - bei Enthaltung von den Grünen und einem fraktionslosen Ratsmitglied - beschlossen.

Durch die Änderung der Geschäftsordnung sollen nach Aussage von Silvanus die Leistungserbringung und Aufgabenerfüllung durch die Gemeindeverwaltung noch zügiger und effizienter organisiert und gestaltet werden können. "Das entscheidende Recht des Rates und seiner Fachausschüsse, das kommunal rechtlich verfasste Beschlussorgan zu sein, bleibt natürlich unberührt, aber es geht um die sinnvolle Delegation von Entscheidungsbefugnissen im angemessenen Rahmen", sagte Silvanus. Die neue Geschäftsordnung ermächtigt den Bürgermeister zukünftig, ohne vorausgegangene Beschlussfassung Aufträge von Lieferungen und Leistungen zu vergeben mit einem Geschäftswert bis zu einem Betrag von 10 000 Euro, bislang 5000 Euro. Auch die Kompetenzen des Haupt-, Personal- und Finanzausschusses wurden erweitert. Seine Befugnisse zur Auftragserteilung sind von 50 000 Euro auf 75 000 Euro angehoben worden.

Hinsichtlich überplanmäßiger Ausgaben kann der Finanzausschuss Beschluss fassen bis zu einem Wert von zehn Prozent des Haushaltsansatzes, maximal bis zu 50 000 Euro. Der Bürgermeister selbst kann eine überplanmäßige Leistung anordnen, wenn sie nicht mehr als 15 Prozent des Haushaltsansatzes, maximal 20 000 Euro, beträgt. hth

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