Erster Saarländischer Ethik-Tag am 26. März
Erster Saarländischer Ethik-Tag am 26. MärzVölklingen. "Menschliches Sterben im Krankenhaus. Wo liegen die ethischen Grenzen der modernen Medizin?" Auf diese und andere Fragen möchte der 1. Saarländische Ethiktag am 26. März von 8.30 bis 14 Uhr in den SHG-Kliniken in Völkingen Patienten, interessierten Besuchern, Ärzten und Pflegekräften eine Antwort geben
Erster Saarländischer Ethik-Tag am 26. März
Völklingen. "Menschliches Sterben im Krankenhaus. Wo liegen die ethischen Grenzen der modernen Medizin?" Auf diese und andere Fragen möchte der 1. Saarländische Ethiktag am 26. März von 8.30 bis 14 Uhr in den SHG-Kliniken in Völkingen Patienten, interessierten Besuchern, Ärzten und Pflegekräften eine Antwort geben. Neben dem Hauptvortrag "Menschliches Sterben im Krankenhaus - Wege zur Selbstbestimmung" von Alfred Simon von der Göttinger Akademie für Ethik in der Medizin geht es im Rahmen einer Podiumsdiskussion zudem um die "ethischen Grenzen der modernen Medizin". red
Anmeldung zur Teilnahme unter Tel. (0 68 98) 12 22 55 oder unter m.reiter@vk.shg-kliniken.de bis 12. März.
Bürgerinitiave lädt zu Tanzfest am Frauentag
Neunkirchen. Zu einem Tanzfest mit Musik, Gesang und internationalem Buffet laden die Bürgerinitiative Neunkirchen-Stadtmitte (Bins) und die Kochgruppe der evangelischen Kirchengemeinde am internationalen Frauentag, 8. März, 17 Uhr, ins Neunkircher Kommunikationszentrum in der Kleiststraße. Ziel des Festes ist unter anderem, dass Frauen sich besser vernetzen. mwi
Vortrag zu Wettbewerb um Ackerland
Saarbrücken. Die Stiftung Demokratie Saarland lädt am 21. März zu einem Vortrag über "Land Grabbing und Grüne Revolution". Referent Roman Herre wird ab 18 Uhr in der Saarbrücker Bismarckstraße 99 darüber berichten, wie Konzerne, Investmentfonds und Staaten um großflächige Gebiete konkurrieren, wo sie Nahrungsmittel oder Pflanzen für die Kraftstoffproduktion anbauen wollen. Roman Herre ist Diplom-Geograf. red
Korruption beim Tüv: Prüfer muss hinter Gitter
Mainz. Ein korrupter Kfz-Prüfer beim Mainzer Tüv muss für zwei Jahre und neun Monate ins Gefängnis. Das Landgericht Frankfurt verurteilte den Diplom-Ingenieur am Donnerstag wegen 75 Einzelfällen der Bestechlichkeit in einer Größenordnung von mindestens 10 000 Euro. Nach der mehrtägigen Beweisaufnahme stand für Gericht und Staatsanwaltschaft fest, dass der 45-Jährige in den Jahren 2006 und 2007 gegen Geldbeträge von jeweils bis zu 250 Euro bei der Überprüfung vor allem älterer Fahrzeuge Milde walten ließ. Manche Autos wurden entweder überhaupt nicht oder nur oberflächlich auf ihre Fahrtauglichkeit und Sicherheit überprüft. Der Schwindel flog auf, nachdem Testfahrzeuge in die von dem Tüv-Prüfer betreuten Werkstätten geschickt wurden. dpa