Justiz Erneuter Prozess um Liegestütze auf dem Altar

Saarbrücken · 26 Liegestütze auf dem Altar der katholischen Saarbrücker Basilika St. Johann beschäftigen erneut ein Gericht. Nachdem das Oberlandesgericht (OLG) den Videokünstler Alexander Karle Mitte Mai wegen Hausfriedensbruchs und Störung der Religionsausübung in einem Berufungsprozess verurteilt hatte (wir berichteten), geht es am Landgericht nun um die Höhe des Strafmaßes.

 Der Künstler Alexander Karle machte für sein Kunstprojekt «Pressure to Perform» Liegestütze auf dem Altar der katholischen Kirchengemeinde St. Johann in Saarbrücken.

Der Künstler Alexander Karle machte für sein Kunstprojekt «Pressure to Perform» Liegestütze auf dem Altar der katholischen Kirchengemeinde St. Johann in Saarbrücken.

Foto: dpa/Alexander Karle

Damit befasst sich die Kleine Strafkammer am 23. August ab 14 Uhr.

Karle war 2016 über eine Kordel in den Altarraum der Basilika St. Johann gestiegen, hatte auf dem Altar 26 Liegestütze gemacht und sich dabei gefilmt. Den Film mit dem Namen „pressure to perform“, mit dem er gegen den Druck der Leistungsgesellschaft protestieren wollte, zeigte er anschließend in Endlosschleifen in mehreren Schaufenstern.

Das Amtsgericht Saarbrücken hatte ihn im Januar 2017 wegen Hausfriedensbruchs in Tateinheit mit Störung der Religionsausübung zu einer Geldstrafe von 700 Euro verurteilt. Dieses Urteil hatte das Landgericht im Juli 2017 aufgehoben und ihn lediglich wegen Hausfriedensbruchs schuldig gesprochen. Die Staatsanwaltschaft sowie der Angeklagte waren in Revision gegangen. Das OLG schloss sich im Mai dem früheren Urteil des Amtsgerichts Saarbrücken an und widersprach damit der Einschätzung des Landgerichts, wonach die Aktion als Mittel der Kunstfreiheit zu werten sei.

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