Prozess Erneut Revision nach tödlichem Lkw-Unfall

Saarbrücken · Der Prozess gegen einen Lkw-Fahrer, der vor knapp zwei Jahren betrunken einen 28 Jahre alten Fahrradfahrer in Saarbrücken überfahren hatte, geht in eine weitere Runde.

 In der Saarbrücker Arndtstraße erinnert ein Fahrrad an den getöteten 28-Jährigen.

In der Saarbrücker Arndtstraße erinnert ein Fahrrad an den getöteten 28-Jährigen.

Foto: Fabian Bosse

Eine Sprecherin des Saarländischen Landgerichts teilte am Freitag auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur mit, dass der Angeklagte über seinen Verteidiger Revision gegen das Urteil eingelegt habe.

Das Landgericht hatte den zur Tatzeit 26-jährigen Speditionsfahrer vor einer Woche in einem Revisionsprozess zu drei Jahren und drei Monaten Gefängnis verurteilt. Damit war die Strafe sechs Monate niedriger ausgefallen als bei einer Verhandlung vor einem Jahr. Auch damals hatte der Angeklagte Rechtsmittel eingelegt. Der Bundesgerichtshof hatte das erste Urteil des Landgerichts anschließend hinsichtlich des Strafmaßes aufgehoben.

In der jüngsten Entscheidung war die Große Strafkammer wegen der Alkoholisierung des Angeklagten (3,05 Promille) von einer „erheblich verminderten Schuldfähigkeit“ ausgegangen. Die Richter blieben mit dem Strafmaß unter dem Antrag der Staatsanwaltschaft, die drei Jahre und sieben Monate beantragt hatte. Der Verteidiger hatte drei Jahre Haft gefordert.

Der Angeklagte war mit seinem Sattelschlepper trotz Rotlichts in die Kreuzung zwischen Mainzer Straße und Hellwigstraße in Saarbrücken gefahren, hatte den Radfahrer frontal erfasst, überrollt und 350 Meter mitgeschleift. Das Opfer verstarb sofort an der Unfallstelle. Der Lkw-Fahrer fuhr weiter durch die Stadt, wobei er erhebliche Schäden verursacht und weitere Menschen gefährdet hatte. Er blieb erst stehen, nachdem er aufgrund überhöhter Geschwindigkeit in der Nähe des Hauptbahnhofes mit den Stützpfeilern eines Gebäudes kollidiert war.

(dpa)
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