Ermittlungsverfahren gegen Trierer Studenten eingestellt

Trier. Das Ermittlungsverfahren gegen einen Trierer Studenten wegen Vortäuschens einer Straftat (wir berichteten) ist wegen Geringfügigkeit eingestellt worden. Der verursachte Ermittlungs- und Suchaufwand könne dem 28-Jährigen nicht angerechnet werden, teilte die Staatsanwaltschaft Trier gestern mit. Auch bestehe kein öffentliches Interesse an der weiteren Verfolgung der Angelegenheit

Trier. Das Ermittlungsverfahren gegen einen Trierer Studenten wegen Vortäuschens einer Straftat (wir berichteten) ist wegen Geringfügigkeit eingestellt worden. Der verursachte Ermittlungs- und Suchaufwand könne dem 28-Jährigen nicht angerechnet werden, teilte die Staatsanwaltschaft Trier gestern mit. Auch bestehe kein öffentliches Interesse an der weiteren Verfolgung der Angelegenheit. Der Student war Ende Juli von seinem Bruder als vermisst gemeldet worden. Eine 30-köpfige Sonderkommission übernahm die Ermittlungen, weil ein Tötungsdelikt nicht ausgeschossen werden konnte. Es folgten umfangreiche Suchaktionen im Großraum Trier und im Hunsrück, an denen jeweils bis zu 80 Bereitschaftspolizisten, Spürhunde sowie Hubschrauber beteiligt waren. Mitte September kam es dann zu einer überraschenden Wende in dem Fall: Der vermisste Student hatte sich inzwischen in Rumänien bei der Polizei gemeldet, die ihn dann an die deutsche Botschaft übergab. Dort machte der 28-Jährige einen desorientierten und gesundheitlich angeschlagenen Eindruck. Der Student gab an, er sei unter Einsatz von Betäubungsmitteln entführt, an unbekannten Orten festgehalten und zum Arbeiten gezwungen worden. Ihm sei dann die Flucht gelungen. Die Trierer Staatsanwaltschaft wertete diese Aussagen jedoch als nicht glaubhaft und begründete damit die Einleitung des Ermittlungsverfahrens gegen den Studenten, das nun wieder eingestellt wurde. ddp

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