Anklage wegen Körperverletzung Er soll falsche Krebsdiagnosen gestellt haben – Prozess gegen Pathologen beginnt
Wegen Betruges und Bestechung im Gesundheitswesen sitzt ein Pathologe aus dem Saarland seit knapp zwei Jahren im Gefängnis. Nun muss er sich auch noch wegen Körperverletzung mit Todesfolge verantworten.
Vor dem Landgericht in Saarbrücken beginnt am Montag (9.00 Uhr) der Prozess gegen einen Pathologen wegen mehrerer Körperverletzungsdelikte, in einem Fall mit Todesfolge. Dem 63-jährigen Angeklagten aus St. Ingbert wird vorgeworfen, mit einem zwischenzeitlich verstorbenen Komplizen von Februar 2017 bis November 2018 wissentlich zahlreiche gravierende Fehldiagnosen gestellt zu haben. Laut Anklage hätten diese „zu erheblichen gesundheitlichen Beeinträchtigungen“ bei den betroffenen Patienten geführt.
Konkret soll es wegen Fehldiagnosen zu nicht notwendigen Eingriffen wie Darm- und Gesichtsoperationen oder Chemotherapien gekommen sein. In einem Fall soll eine Brustoperation durchgeführt worden sein, die bei zutreffender Diagnose vermeidbar gewesen sein soll. Ein Patient war nach einer solchen Operation an einer Sepsis gestorben.
Bereits im Juni 2020 war der Mann aus dem Saarpfalz-Kreis wegen Betruges in 17 Fällen sowie wegen Bestechung im Gesundheitswesen in 97 Fällen zu zwei Jahren und neun Monaten Haft verurteilt worden. Er hatte Fachärzten Geld gezahlt, damit sie Gewebeproben in seinem Institut untersuchen ließen.
Nach Auskunft eines Gerichtssprechers sind für Montag zunächst nur die Anklageverlesung und gegebenenfalls eine Einlassung des Angeklagten und eine erste Zeugenvernehmung geplant. Ursprünglich sollte der Prozess am 21. März starten. Bis dahin waren 16 Prozesstage geplant und terminiert. Wegen der Erkrankung eines Kammermitgliedes wurde der Beginn um drei Wochen verschoben.
Im Zusammenhang mit diesen Fällen hat die Staatsanwaltschaft Saarbrücken kürzlich den Präsidenten der Ärztekammer des Saarlandes wegen versuchten Totschlags und schwerer Körperverletzung durch Unterlassen angeklagt. Er soll Informationen zu schweren Erkrankungen des Pathologen nicht an die Approbationsbehörde weitergegeben und so „billigend in Kauf genommen haben, dass Patienten auf Grund unterlassener oder nicht indizierter Behandlungen zu Tode kommen würden“, so die Staatsanwaltschaft.
Der Beschuldigte sei zwischen 2013 und 2018 regelmäßig mit den Erkrankungen des Pathologen befasst gewesen und habe 2015 selbst festgestellt, dass der Mann berufsunfähig sei.