Entscheidung über Wahlanfechtung

Saarbrücken. Der Wahlprüfungsausschuss des Saar-Landtags will heute über die Wahlanfechtungen und damit die Gültigkeit der Landtagswahl 2009 entscheiden. Einen endgültigen Beschluss trifft der Landtag wohl in seiner Sitzung am kommenden Donnerstag

Saarbrücken. Der Wahlprüfungsausschuss des Saar-Landtags will heute über die Wahlanfechtungen und damit die Gültigkeit der Landtagswahl 2009 entscheiden. Einen endgültigen Beschluss trifft der Landtag wohl in seiner Sitzung am kommenden Donnerstag. Der Verfassungsgerichtshof (VGH) hatte Ende Januar das Parlament gerügt, weil immer noch nicht über die Wahlanfechtung eines Bürgers entschieden worden sei. Der Ausschuss drückt jetzt aufs Tempo, will nach Aktenlage eine Entscheidung treffen.Für Rechtsanwalt Hans-Georg Warken war das gestern vor dem Wahlprüfungsausschuss ein nicht nachvollziehbares Vorgehen. Er vertritt die Interessen von fünf Parteimitgliedern der Linken. Ihrer Meinung nach ist bei der Listenaufstellung der Linkspartei im Wahlkreis Neunkirchen mit kriminellen Mitteln vorgegangen worden. Warken zählt auf: So bei der Wahl der Kandidaten, der Wahlberechtigung und dem geheimen Wahlvorgang. Er kritisiert den Landtag, der aus dem VGH-Urteil herauslesen wolle, dass ausschließlich nach Aktenlage entschieden werden könne. "Es kann nicht sein, dass der Landtag jetzt kurzen Prozess macht, nur weil er gerügt wurde", moniert der Anwalt. Das Parlament habe eine verfassungsmäßige Stellung und müsse sich durch Zeugenvernehmung und Ermittlungstätigkeit ein eigenes Bild machen, argumentiert Warken, der selbst dem Verfassungsgerichtshof angehört. An der VGH-Beratung Ende Januar hat er nicht teilgenommen.

Der CDU-Rechtspolitiker Roland Theis meint zur Auseinandersetzung unter den Linken, dass nach der Aktenlage Aussage gegen Aussage stehe. Aber: Wenn das Verfassungsgericht wieder angerufen werden sollte ("Davon gehe ich aus"), könnten dort entsprechende Beweise erhoben werden.

SPD-Rechtsexpertin Anke Rehlinger unterstreicht die Notwendigkeit einer "zügigen Entscheidung" der Wahlanfechtungen. Dies sei stets Auffassung der SPD gewesen. Schließlich gehe es um die Legitimation des Landtages.

Die rechtspolitische Sprecherin der Linken, Birgit Huonker, nannte die Behauptungen von Rechtsanwalt Warken ("in Klammern CDU") ungeheuerlich. Seine falschen Behauptungen würden durch ständiges Wiederholen nicht besser. Die Listenaufstellung sei mehrfach geprüft worden. Die Beschwerdeführer seien in der Partei als "Streithansel" bekannt.

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