Entscheidung am 13. Dezember

Saarbrücken · Die Härtefallkommission will am 13. Dezember eine Empfehlung an die Innenministerin zum Aufenthaltsrecht von Klaudija Qehaja abgeben. Bis dahin werde die Frau nicht abgeschoben, so Kommissionschef Schwarz.

. Die 29-jährige Saarbrückerin Klaudija Qehaja ist nach fünfeinhalbtägiger Haft in dem Auslieferungsgefängnis Ingelheim (Rheinland-Pfalz) am Montag wieder in ihre Heimat im Saarland entlassen worden. "Es geht ihr nicht sehr gut, doch sie schreibt schon wieder Bewerbungen und hat ihren Anwalt kontaktiert", sagte Qehajas Freundin Anna Martin der SZ. Martin und Qehajas Anwalt Wolfgang Köhl hatten Ende vergangener Woche öffentlich auf die drohende Abschiebung Qehajas in den Kosovo aufmerksam gemacht. Die junge Frau war im Alter von vier Jahren mit ihrer Familie nach Deutschland gekommen, hatte im Saarland einen Hauptschulabschluss gemacht und ist hier fest integriert. Da sie im Gegensatz zu ihren Eltern und drei Geschwistern kein regelmäßiges Einkommen hat, verfügte das Oberverwaltungsgericht in Saarlouis ihre Abschiebung. Aufgrund der Medienberichterstattung stoppte Saar-Innenministerin Monika Bachmann (CDU) im letzten Augenblick die für den vergangenen Dienstag geplante Abschiebung in den Kosovo. Bachmann verfügte zudem die Freilassung der jungen Frau aus dem Abschiebungsgefängnis in Ingelheim, das von Rheinland-Pfalz und dem Saarland gemeinsam betrieben wird. Zugleich befasste die Christdemokratin die saarländische Härtefallkommission mit der Beurteilung des künftigen Aufenthalts von Klaudija Qehaja.

Der Vorsitzende der Härtefallkommission, Günther Schwarz (CDU, 71), früher Landtagsfraktionschef der Christdemokraten und Landgerichtspräsident, sagte der SZ auf Anfrage, dass die Härtefallkommission am 13. Dezember über Qehajas Verbleib im Saarland verhandeln werde. "Ministerin Bachmann hat mich gebeten, das Verfahren schleunigst in Gang zu setzen," sagte der St. Ingberter, der auch Vorsitzender der Senioren-Union im Saarland ist. Bis dahin müssten die Stellungnahmen der Ausländerbehörde und des Regionalverbands hinsichtlich der Sicherung des Unterhalts von Qehaja vorliegen. "Im laufenden Verfahren erfolgt keine Abschiebung", versicherte Schwarz. Auf die Frage, welchen Einfluss eine an den Landtag gerichtete Petition für eine dauerhafte Aufenthaltsberechtigung Qehajas im Saarland auf das weitere Verfahren habe, sagte Schwarz: "Zuständig sind wir, nicht der Petitionsausschuss." Linksfraktionsgeschäftsführer Heinz Bierbaum hatte dagegen in der Landespressekonferenz gesagt, er gehe davon aus, dass Qehaja bleiben dürfe, solange der Petitionsausschuss des Landtags die Eingabe verhandele.

In der Härtefallkommission sitzen ausweislich der Internetseite der Kommission neben dem vom Landtag bestellten Vorsitzenden Schwarz noch Martin Luckas, Geschäftsführer des Landkreistages, Reiner Feth und Johannes Simon von der Liga der Freien Wohlfahrtsverbände, der evangelische Pastor Georg Diening, der katholische Pfarrer Bruno Ziegler und Guiseppe Schillaci von der Arbeitsgemeinschaft der Ausländerbeiräte des Saarlandes (AGSA). Schwarz' ebenfalls vom Landtag bestellte Vertreterin Ikbal Berber (SPD) ist im Internet nicht aufgeführt, jedoch bei jeder Sitzung der Kommission dabei, so Schwarz.

Im November 2006 habe sich die Härtefallkommission schon einmal mit einer drohenden Abschiebung Qehajas befasst, aber keinen Beschluss gefasst, sagte Schwarz. Das habe nach seiner Kenntnis den Grund gehabt, dass zeitgleich eine neue Bleiberechtsregelung in Kraft trat, die der damalige Anwalt Qehajas nutzte, um den Aufenthalt seiner Mandantin zu sichern. Doch diese Rechtsnorm hatte offenbar keine dauerhafte Wirkung.

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