Eltern und Schüler verlangen Auskunft über Abitur-Ergebnisse

Saarbrücken. Unmittelbar vor der in dieser Woche beginnenden Bekanntgabe der Ergebnisse der schriftlichen Abiturprüfungen haben die Landeselterninitiative für Bildung und die Landesschülervertretung der Gymnasien gemeinsam einen offenen Brief an Kultusministerin Annegret Kramp-Karrenbauer (CDU) geschrieben

Saarbrücken. Unmittelbar vor der in dieser Woche beginnenden Bekanntgabe der Ergebnisse der schriftlichen Abiturprüfungen haben die Landeselterninitiative für Bildung und die Landesschülervertretung der Gymnasien gemeinsam einen offenen Brief an Kultusministerin Annegret Kramp-Karrenbauer (CDU) geschrieben. Sie verlangen unter Berufung auf das Informationsfreiheitsgesetz noch in dieser Woche Aufklärung darüber, wie G 8- und G 9-Schüler beim diesjährigen Doppelabiturjahrgang im Vergleich abgeschlossen haben - beim Gesamtdurchschnitt, beim Notenschnitt der einzelnen Fächern, landesweit und im Schnitt der einzelnen Gymnasien. Nur so werde deutlich, ob und inwieweit G 8-Schüler bei den "Abiturchancen" gegenüber G 9-Abiturienten benachteiligt sind. Und nur dann könne man bei Bedarf auch noch rechtzeitig "Konsequenzen" ziehen, um etwaige "Benachteiligungen" des diesjährigen G 8-Jahrgangs zu vermeiden. Ab Mitte Juni finden die mündlichen Prüfungen statt. Als Beispiele für mögliche Konsequenzen werden im Schreiben ein Notenbonus, die Wiederholung der schriftlichen Prüfung, die Berücksichtigung von Nachteilen im mündlichen Abitur und die Lockerung des Numerus Clausus für den Hochschulzugang genannt.

In ihrem offenen Brief verlangen der Sprecher der Landeselterninitiative, Bernhard Strube (Foto: bub), und die Vorsitzende der Landesschülervertretung für die Gymnasien, Katrin Cremers, auch Auskunft über den zweiten Teil des vom Kultusministerium in Auftrag gegebenen G 8-Gutachtens des Instituts zur Qualitätsentwicklung im Bildungswesen (IQB), in dem Einzelgutachten zu den Lehrplänen diverser Fächer enthalten sind. Der allgemeine Teil des Gutachtens wurde am 20. Februar 2009 der Presse vorgestellt, nicht aber der zweite Teil.

In der Vorwoche hatte bereits die SZ beim Ministerium angefragt, wie G 8- und G 9-Schüler bei den schriftlichen Prüfungen abgeschnitten haben und was im zweiten Teil des IQB-Gutachtens steht. Diese Auskünfte hat das Ministerium nicht erteilt. Es kündigte lediglich an, dass es die "Gesamtdurchschnittsnote" des Abiturs an die Kultusministerkonferenz weiterleiten werde. Die Gutachten zu den Fächern werde man "voraussichtlich Mitte Juni der Presse vorstellen".

Zuvor hatte das Ministerium die Bitte der Elterninitiative und des Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit, Roland Lorenz, abgelehnt, den Eltern genauere Informationen zu einem am Ende des vorigen Schuljahres durchgeführten Notenvergleich von G 8- und G 9-Schülern zur Verfügung zu stellen. Das Ministerium führte für seine ablehnende Haltung Datenschutzgründe ins Feld. In der Vorwoche waren die Eltern mit dem Versuch gescheitert, die Herausgabe dieser Informationen mit einem Eilantrag vor dem Verwaltungsgericht zu erzwingen, weil das Gericht die Dringlichkeit dieses Anliegens verneinte. Eine Entscheidung in der Hauptsache war damit aber nicht verbunden.

Derweil äußerte die Vereinigung der Oberstudiendirektoren der Gymnasien (VOS) ihr Unverständnis über diesen Vorstoß der Elterninitiative. VOS-Chef Rainer Stein-Bastuck (Foto: SZ) erklärte, G 8- und G 9-Schüler hätten in den Leistungskursen jeweils acht Kursarbeiten geschrieben, in denen keine Leistungsunterschiede zwischen den beiden Jahrgängen feststellbar gewesen seien. Dies werde "in den nunmehr vorliegenden Ergebnissen der schriftlichen Abiturprüfungen bestätigt". Zu den Schülern mit herausragenden Ergebnissen und den kommenden Preisträgern gehörten gleichermaßen G8- wie G9-Schüler, so die VOS.

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