Elf Parteien zur Wahl zugelassen

Saarbrücken. Jetzt ist es amtlich: Elf Parteien werben bei der Landtagswahl am 25. März um die Gunst der ungefähr 800 000 Wahlberechtigten im Saarland. Damit erhielten alle Parteien, die dies beantragt hatten, auch die Zulassung zur Wahl. Zur vergangenen Landtagswahl im Jahr 2009 waren noch zehn Parteien und Wählergruppen angetreten

Saarbrücken. Jetzt ist es amtlich: Elf Parteien werben bei der Landtagswahl am 25. März um die Gunst der ungefähr 800 000 Wahlberechtigten im Saarland. Damit erhielten alle Parteien, die dies beantragt hatten, auch die Zulassung zur Wahl. Zur vergangenen Landtagswahl im Jahr 2009 waren noch zehn Parteien und Wählergruppen angetreten.Der Landeswahlausschuss ließ gestern neben den bereits im Saar-Landtag vertretenen Parteien CDU, SPD, Linken, FDP und Grünen sechs weitere Parteien zu: die Familien-Partei, die rechtsextreme NPD, die Freien Wähler, die Initiative Direkte Demokratie, die Partei für Arbeit, Rechtsstaat, Tierschutz, Elitenförderung und basisdemokratische Initiative, kurz Die Partei, sowie die Piratenpartei. Dem Landeswahlausschuss gehören die Landeswahlleiterin Karin Schmitz-Meßner, Abteilungsleiterin im Innenministerium, sowie sechs Beisitzer an.

Von den elf zugelassenen Parteien gehen neun landesweit ins Rennen, zwei haben für mindestens einen der drei Wahlkreise keine Zulassung erhalten. Da die Initiative Direkte Demokratie nur im Wahlkreis Neunkirchen zugelassen wurde, bleibt diese Position auf den Stimmzetteln in den Wahlkreisen Saarbrücken und Saarlouis leer. Die Spaßpartei "Die Partei" wurde nur in den Wahlkreisen Saarbrücken und Saarlouis zugelassen, auf den Stimmzetteln im Wahlkreis Neunkirchen ist "Die Partei" deshalb nicht zu finden. Der Wahlkreis Saarlouis umfasst die Landkreise Saarlouis und Merzig-Wadern, der Wahlkreis Saarbrücken den Regionalverband und der Wahlkreis Neunkirchen die Landkreise Neunkirchen, Saarpfalz und St. Wendel. Um den Sprung in den Landtag zu schaffen, braucht eine Partei landesweit wenigstens fünf Prozent der abgegebenen gültigen Stimmen. Von den 51 Mandaten im Landtag werden 41 über die Wahlkreislisten der Parteien und zehn über die Landeslisten vergeben.

Damit kleine Parteien, die weder dem Landtag noch dem Bundestag angehören, zur Wahl zugelassen werden konnten, mussten sie Unterstützungsunterschriften sammeln: In jedem Wahlkreis, in dem sie antreten wollten, mussten sie bis Rosenmontag 300 Unterschriften vorlegen, inklusive Bestätigung des zuständigen Einwohnermeldeamtes, dass der Unterzeichner in dem betreffenden Wahlkreis auch wahlberechtigt ist. Dies war bei dieser Wahl eine größere Herausforderung als bisher, weil wegen der Selbstauflösung des Landtags bis zum Ende der Sammelfrist weniger Zeit blieb als sonst. Das Landtagswahlgesetz schreibt außerdem vor, dass diese Parteien "eine schriftliche Satzung, ein schriftliches Programm und einen nach demokratischen Grundsätzen satzungsgemäß gewählten Vorstand" vorweisen müssen.

Unmittelbar nach der Sitzung des Landeswahlausschusses ist mit dem Druck der Stimmzettel begonnen worden. Nach Angaben von Landeswahlleiterin Schmitz-Meßner sollen sie Dienstag kommender Woche an die Wahlämter ausgeliefert werden. Einen Tag später könne die Briefwahl beginnen. gp/kir

Foto: Landeswahlltg.

Auf einen Blick

Bei der Landtagswahl am 25. März treten elf Parteien an. Auf den Stimmzetteln stehen sie in folgender Reihenfolge:

1. Christlich Demokratische Union Deutschlands (CDU);

2. Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD);

3. Die Linke;

4. Freie Demokratische Partei (FDP);

5. Bündnis 90/Die Grünen (Grüne);

6. Familienpartei Deutschlands (Familie);

7. Nationaldemokratische Partei Deutschlands (NPD);

8. Freie Wähler;

9. Initiative Direkte Demokratie (Direkte Demokratie);

10. Partei für Arbeit, Rechtsstaat, Tierschutz, Elitenförderung und basisdemokratische Initiative (Die Partei);

11. Piratenpartei Deutschland (Piraten). red

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