Elf Jahre Gefängnis für jahrelangen Missbrauch der Tochter

Saarbrücken. Das Landgericht hat gestern einen 44 Jahre alten Familienvater wegen schweren sexuellen Missbrauchs zu einer Haftstrafe von elf Jahren verurteilt. Staatsanwaltschaft und Anwältinnen der Nebenklage hatten Strafen bis zu fünfzehn Jahren und anschließende Sicherungsverwahrung beantragt.Die schwersten sexuellen Übergriffe dauerten rund zweieinhalb Jahre

Saarbrücken. Das Landgericht hat gestern einen 44 Jahre alten Familienvater wegen schweren sexuellen Missbrauchs zu einer Haftstrafe von elf Jahren verurteilt. Staatsanwaltschaft und Anwältinnen der Nebenklage hatten Strafen bis zu fünfzehn Jahren und anschließende Sicherungsverwahrung beantragt.Die schwersten sexuellen Übergriffe dauerten rund zweieinhalb Jahre. Das Mädchen war anfangs gerade zehn Jahre alt. Die Eltern lebten getrennt. Während der Besuche beim Vater in St. Wendel kam es 36 Mal zu schwersten sexuellen Übergriffen, die selbst für die Richter der Jugendschutzkammer in diesem Maße ungewöhnlich sind. In vielen Fällen filmte er die Handlungen mit einer Videokamera. Diese Aufnahmen und zahlreiche Filme mit kinderpornografischem Inhalt wurden später in seinem Tresor gefunden.

Die Taten kamen ans Tageslicht, als er einer Freundin seiner Tochter Geld dafür anbot, dass er sich vor ihren Augen selbst befriedigen könne. Das Mädchen informierte sofort ihre Eltern, und die Polizei wurde eingeschaltet. Noch am Abend dieses Tages flüchtete der Angeklagte nach Spanien. In Barcelona stellte er sich der Deutschen Botschaft, aber er wurde weggeschickt. Per Anhalter kehrte er ins Saarland zurück und ging sofort zur Polizei in Alt-Saarbrücken.

Die Frage der Unterbringung in der Sicherungsverwahrung nahm im Prozess einen breiten Raum ein. Es wurde bekannt, dass er sich vor etwa 20 Jahren einem Mädchen aus der Verwandtschaft unsittlich genähert haben soll. Auch mit einer 16-jährigen Pflegetochter begann er eine sexuelle Beziehung. Doch diese Taten wurden nicht verfolgt, obwohl das Jugendamt von der Beziehung mit der Pflegetochter Kenntnis erlangte. Der Gutachter für gerichtliche Psychologie konnte zwar pädophile Neigungen feststellen, jedoch keinen Hang zu schwersten Straftaten, wie es zur Sicherungsverwahrung erforderlich wäre. Der Mann wurde zu elf Jahren Gefängnis verurteilt. jht

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