Einigkeit über Wildschwein-Jagd in befriedeten Bezirken

Saarbrücken. Die Stadt Saarbrücken und Kreisjägermeister Heiner Kausch sind sich grundsätzlich über die Jagd in so genannten befriedeten Bezirken einig. Das teilten Kausch und die Pressestelle der Stadt mit. In befriedeten Bezirken, wie etwa Gebäuden oder eingezäunten Hausgärten, darf nicht gejagt werden

Saarbrücken. Die Stadt Saarbrücken und Kreisjägermeister Heiner Kausch sind sich grundsätzlich über die Jagd in so genannten befriedeten Bezirken einig. Das teilten Kausch und die Pressestelle der Stadt mit. In befriedeten Bezirken, wie etwa Gebäuden oder eingezäunten Hausgärten, darf nicht gejagt werden. Kausch: "In den befriedeten Bezirken kann die Oberste Jagdbehörde bestimmte Jagden gestatten, zum Beispiel auch von Schwarzwild, sofern Sicherheitsaspekte nicht entgegenstehen. Das wird auch vom Ordnungsamt nicht in Frage gestellt." Daneben gebe es aber ein weiteres Problem. In einigen Gebieten der Stadt Saarbrücken existierten Flächen, auf denen zwar Schwarzwild lebe, die aber weder zu einem Jagdbezirk noch zu einem befriedeten Gebiet gehörten. Kausch: "Eigentlich dürften solche Flächen gar nicht existieren, weil nach dem Gesetz alle Flächen einer Gemeinde den so genannten gemeinschaftlichen Jagdbezirk bilden." Das Problem bestehe laut Kausch nun darin, dass es keine rechtliche Möglichkeit gebe, die Bejagung dieser Flächen zu erlauben. Deshalb müsse das Jagdgesetz geändert werden. red

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