Einigkeit über Jagd in befriedeten Bezirken

Saarbrücken. Die Stadt Saarbrücken und Kreisjägermeister Heiner Kausch sind sich grundsätzlich über die Jagd in so genannten befriedeten Bezirken einig. Das teilten Kausch und die Pressestelle der Stadt mit. In befriedeten Bezirken, wie etwa Gebäuden oder eingezäunten Hausgärten, darf nicht gejagt werden

Saarbrücken. Die Stadt Saarbrücken und Kreisjägermeister Heiner Kausch sind sich grundsätzlich über die Jagd in so genannten befriedeten Bezirken einig. Das teilten Kausch und die Pressestelle der Stadt mit. In befriedeten Bezirken, wie etwa Gebäuden oder eingezäunten Hausgärten, darf nicht gejagt werden. Der Kreisjägermeister: "In den befriedeten Bezirken kann die Oberste Jagdbehörde bestimmte Jagden gestatten, zum Beispiel auch die Bejagung des Schwarzwildes, sofern Sicherheitsaspekte nicht entgegenstehen. Das entspricht der von mir vertretenen Position und wird auch vom Ordnungsamt nicht in Frage gestellt."Daneben gebe es aber ein weiteres Problem. In einigen Gebieten der Stadt existierten nämlich Flächen, auf denen zwar Schwarzwild lebe, die aber weder zu einem Jagdbezirk noch zu einem befriedeten Gebiet gehörten. Kausch: "Eigentlich dürften solche Flächen gar nicht existieren, weil nach dem Gesetz alle Flächen einer Gemeinde den so genannten gemeinschaftlichen Jagdbezirk bilden." Das Problem bestehe laut Kausch nun darin, dass es keine rechtliche Möglichkeit gebe, die Bejagung dieser Flächen zu erlauben." Der Kreisjägermeister habe daher der Landesregierung einen Vorschlag zu einer entsprechenden Änderung des Jagdgesetzes unterbreitet. Dieses wird zurzeit überarbeitet (die SZ berichtete). red

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