Eine verqualmte Situation

Saarbrücken. In diesem Monat möchte das saarländische Verfassungsgericht über das Nichtraucherschutzgesetz in Restaurants, Kneipen und Gaststätten entscheiden. Das Rauchverbot wurde im Landtag 2008 beschlossen. Ab Juli 2010 sollte dann ein striktes Rauchverbot in den Gaststätten gelten, doch Gastronomen hatten eine einstweilige Verfügung beantragt, da sie Umsatzeinbußen befürchteten

Saarbrücken. In diesem Monat möchte das saarländische Verfassungsgericht über das Nichtraucherschutzgesetz in Restaurants, Kneipen und Gaststätten entscheiden. Das Rauchverbot wurde im Landtag 2008 beschlossen. Ab Juli 2010 sollte dann ein striktes Rauchverbot in den Gaststätten gelten, doch Gastronomen hatten eine einstweilige Verfügung beantragt, da sie Umsatzeinbußen befürchteten. "Seit dem Inkrafttreten des Gesetzes 2008 wurden bei der Stadtverwaltung 69 Verstöße zur Anzeige gebracht", erklärt Stadtsprecher Thomas Blug. Dabei seien nur anlassbezogene Überprüfungen vorgenommen worden. In 16 Fällen kam es zu einem Bußgeldverfahren - dabei hätte die Höhe der Bußgelder zwischen 50 und 150 Euro gelegen.Doch was hat sich in der Zwischenzeit getan?

Schaut man an einem Samstagabend ins Nauwieser Viertel, gibt es nur wenige Kneipen, die noch rauchfrei sind. Jedoch sind die Gaststätten im Viertel meist gut gefüllt. Im Mono drängen sich die Leute, ebenso wie im Kurzen Eck. Und schräg gegenüber, im Fleur, ist eine rauchfreie Kneipe eingerichtet worden. Hier sind ebenfalls nur noch ein paar Stehplätze zu haben. Gastronom Jörg Blank ist einer derjenigen, die die Situation im Viertel einschätzen können. Ihm gehören das Bingert, eine Kneipe, die vorwiegend von Rauchern besucht wird, und das rauchfreie Fleur. "Man sollte den Leuten keine Vorschriften machen", sagt er, doch findet er Nichtraucherkneipen angenehmer. Falls ein absolutes Rauchverbot kommt, sieht er keine Probleme für sich, denn "die Leute gewöhnen sich an die Situation". Zwei bis drei Wochen gibt er den meisten Rauchern, die sagen, sie blieben bei einem Rauchverbot den Kneipen fern, dann würde es ihnen zuhause langweilig. Jedoch gelte das nur fürs das Zentrum Saarbrückens. Bei Gaststätten beispielsweise in kleineren Orten könnte es, nach Blank, schwierig werden, wenn die wenigen Stammgäste ausbleiben. "Es geht auch ohne Rauch - zumindest im Zentrum, doch ich habe Bedenken, dass der Landtag ein Gesetz hinbekommt, das hieb- und stichfest ist."

Jan Engler bedient im Fleur und im Bingert, er raucht, arbeitet aber lieber in einer Nichtraucherkneipe. "Wenn man sieben, acht Stunden im Qualm gestanden hat, brennen morgens die Augen", sagt er.

Doch für ihn existiert bereits die optimale Lösung, "da nun die Menschen die freie Auswahl haben". Ähnlich sieht es Gaststättenbesucher Oliver Steingötter: "Das Gesetz war nötig, denn es hat dazu geführt, dass es nun in der Stadt eine gesunde Auswahl an Raucher- und Nichtrauerkneipen gibt." Eva Schell, mittlerweile Nichtraucherin, sieht die Sache aus mehreren Blickwinkeln. Einerseits "wurde in Kneipen schon immer geraucht", doch würden die Raucher in der Runde vor der Tür, auch schnell einander kennenlernen. Dies könnte aber in warmen Sommernächten gerade im Nauwieser Viertel viele Anwohner verärgern, die schon jetzt über zu viel Lärm klagen. Am St. Johanner Markt dominieren die Nichtraucher-Gaststätten. Aber auch hier hat sich an den Gästezahlen nichts geändert. Die Bedienung Tina Hofmeister arbeitet im Langenfeld und berichtet: "Es hat sich eingespielt. Es ist, wie es immer war." Und im Bruch No. 1 durfte man schon vor der Einführung des Gesetzes nicht mehr rauchen. "Ich habe Bedenken, dass der Landtag ein Gesetz hinbekommt, das hieb- und stichfest ist."

Gastronom Jörg Blank

Hintergrund

Bis der Beschluss des saarländischen Verfassungsgerichtes kommt, darf in Kneipen mit weniger als 75 Quadratmetern geraucht werden, auch inhabergeführte Lokale und Gaststätten, die Raucherräume eingerichtet haben sind bislang vom strengen Verbot befreit. dla

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