Eine Busfahrt zu Kaffee und Abzocke

St. Wendel/St. Ingbert · Kaffeefahrten, Enkeltrick oder das Ausspähen von Kontodaten — Betrüger lauern an vielen Ecken. In der Serie "Vorsicht, Abzocke!" stellt die SZ die Tricks vor, mit denen nichts ahnende Bürger abgezockt werden, und erklärt, wie sie sich dagegen wehren können. Teil acht: die Kaffeefahrt.

 Viele ältere Menschen sind einsam und froh, einmal mit anderen unterwegs zu sein. Foto: dpa

Viele ältere Menschen sind einsam und froh, einmal mit anderen unterwegs zu sein. Foto: dpa

St. Wendel/St. Ingbert. Das Schreiben sieht auf den ersten Blick seriös aus. Ein Absender ist angegeben, ein Briefkopf und ein Firmenlogo. Dazu ein Bankauszug, der dem Empfänger mitteilt, er habe Anspruch auf 1052,20 Euro. Das Geld werde angeblich von einer niedersächsischen Firma auf einem Treuhandkonto verwaltet, da Gewinne, Reiseschecks und Werbeprämien vom Empfänger in der Vergangenheit nicht genutzt worden seien. Der Betrag solle persönlich überreicht werden. Zur Übergabe werde ein Bustransfer angeboten. Ort und Zeitpunkt der Busabfahrt sind angegeben. Spätestens hier sollten beim Empfänger die Alarmglocken schrillen. Denn es handelt sich um die Einladung zu einer Kaffeefahrt. Dabei werden vor allem ältere Menschen an einen entlegenen Ort gefahren, wo sie in stundenlangen Verkaufveranstaltungen minderwertige Ware kaufen sollen.Briefe dieser Art wurden kürzlich in St. Ingberter Briefkästen eingeworfen. Ähnliche Benachrichtigungen sind seit Jahren im Umlauf, auch im Landkreis St. Wendel. Ein Schreiben geriet in die Hände der St. Ingberter Polizei und des dortigen Seniorensicherheitsberaters Peter Buhmann. "Wir sind zum angegebenen Zeitpunkt an den Abfahrtsort gegangen und wollten die Leute warnen. Gott sei Dank ist niemand gekommen", erinnert sich Peter Buhmann. Dass die Seriosität des Schreibens nur vorgetäuscht wird, könne man laut Buhmann an wenigen Anhaltspunkten erkennen: "Es wird keine vollständige Adresse des Absenders angegeben, nur ein Postfach oder eine Adresse im Ausland. Schiefe Beträge sollen glaubwürdig wirken. Und dass für eine angebliche Geldübergabe ein Bus eingesetzt wird, ist ein eindeutiger Hinweis auf eine Kaffeefahrt."

Das versprochene Geld dient als Lockmittel. In anderen Fällen sind es Reisen oder Gewinne. Für Essen und Trinken sei gesorgt. Und nicht selten warte ein Präsent auf die Teilnehmer. Weitere Hinweise darauf, dass hier etwas nicht stimme.

Am Ziel angekommen, oft ein entlegener Gasthof, geht es ans Eingemachte: Ein Verkäufer will seine Ware an den Mann bringen — zu deutlich überhöhten Preisen. Buhmann: "Da werden Rabatte erfunden, extra für die Anwesenden. Eine Ware kostet dann nur 400, nicht 800 Euro. Wobei der Preis im normalen Handel vielleicht 50 Euro beträgt." Das Angebot richtet sich vor allem an ältere Menschen. Hierbei werden ihre Sorgen und Nöte ausgenutzt. Medikamente, Nahrungsmittelergänzungen oder Gegenstände mit angeblich schmerzlindernder Wirkung werden verkauft. Allerdings sind diese oft wirkungslos.

Die Verkäufer sind geschult und wenden allerlei Tricks an: "Das geht nach dem Zuckerbrot-und-Peitsche-Prinzip. Zum Beispiel die Mitleidstour: Der Veranstalter wolle auch was verkaufen, um die eigenen Kosten für die Reise abzudecken. Oder es wird regelrechter Psychoterror angewandt, das Publikum beleidigt, sogar Drohungen werden ausgesprochen. Stundenlang wird auf die Leute eingeredet, bis der Verkäufer zufrieden ist", erklärt Buhmann. Auch sind Fälle bekannt, in denen die Türen verschlossen wurden, so dass kein potentieller Kunde rauskam. Niemand sollte in einer derartigen Situation vor einem Anruf bei der Polizei zögern; daher immer ein Handy dabeihaben, wenn es auf Reisen geht. Nicht selten wird ein Komplize in den Bus eingeschleust und schwärmt dort von seinen guten Erfahrungen mit den angebotenen Produkten. Oder er kauft als Erster, hofft dabei auf den Nachahmungseffekt.

Buhmann rät: Falls jemand tatsächlich bei einer Kaffeefahrt etwas kaufen wolle, solle er nur bar bezahlen und nicht mit Karte, sowie niemals einen Überweisungsträger unterschreiben. Dies schütze vor Missbrauch. Ebenso solle man bedenken, dass zwar jeder ein 14-tägiges Rückgaberecht habe, dieses jedoch bei einer Firma ohne feste Anschrift ins Leere laufe. Außerdem würden Kaufverträge falsch datiert, so dass die Frist nicht greife. Ein Betrug lasse sich selten dem Kaffeefahrtveranstalter nachweisen. Neben ungültiger Adressen seien auch die Namen der Verkäufer oft erfunden. "In 99,9 Prozent der Fälle ist es unmöglich, das Geld wieder zu bekommen", sagt Buhmann. Somit sei es am Besten, ominöse Einladungen gleich zu entsorgen oder den Behörden auszuhändigen.

Der Erfolg der Masche lässt sich einfach erklären. Buhmann: "Viele ältere Menschen sind vereinsamt und froh, mal mit anderen unterwegs zu sein." Daher sei die Aufklärung relativ schwierig. "Viele denken, ihnen könne so etwas nicht passieren. Irgendwann haben sie dann doch etwas gekauft und schämen sich."

saarbruecker-zeitung.de/

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Auf einen Blick

Wer Opfer von Betrügern geworden ist, sollte diesen Betrug unbedingt anzeigen, rät die Polizei. Auch der Betrugsversuch oder andere Aktivitäten, die auf betrügerische Abzocke hinweisen, sollten gemeldet werden. Polizeiinspektion St. Wendel: Mommstraße 37-37, Tel. (0 68 51) 89 80. Auch die Seniorensicherheitsberater im Landkreis dienen als Ansprechpartner. Jeden ersten Mittwoch im Monat ist von 14 bis 16 Uhr Sprechstunde (auch telefonisch). Kontakt: Seniorenbüro St. Wendel, Mommstraße 21-31, Tel. (0 68 51) 8 01 52 01, E-Mail seniorenbuero@lkwnd.de. Kostenpflichtige Beratungen führt auch die Verbraucherzentrale Saar durch, Tel. (06 81) 50 08 90. lk

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