"Ein Wohngebiet ist kein Friedhof"

Saarlouis. Das Verwaltungsgericht in Saarlouis hat gestern die Klage eines Ehepaares aus Weiskirchen gegen einen Bolzplatz auf einem Nachbargrundstück abgewiesen. Die Richter halten den von einer Fußball-Wiese ausgehenden Lärmpegel, der durch die jungen Kicker verursacht wird, in einem Wohngebiet für zumutbar

Saarlouis. Das Verwaltungsgericht in Saarlouis hat gestern die Klage eines Ehepaares aus Weiskirchen gegen einen Bolzplatz auf einem Nachbargrundstück abgewiesen. Die Richter halten den von einer Fußball-Wiese ausgehenden Lärmpegel, der durch die jungen Kicker verursacht wird, in einem Wohngebiet für zumutbar. Solche Spielplätze und die davon ausgehenden Geräusche gehören ihrer Ansicht nach zu dem sozialen Miteinander in einem Wohngebiet. Störungen, die sich daraus ergäben, seien grundsätzlich hinzunehmen. Das Gericht bestätigte damit die Linie des Landkreises Merzig-Wadern. Der hatte eine Verbotsverfügung gegen den Eigentümer der Wiese abgelehnt.Begonnen hatte der Bolzplatz-Streit im März 2010. Damals beschwerte sich das Ehepaar bei der Bauaufsichtsbehörde darüber, dass auf einer an sein Grundstück angrenzenden, noch nicht bebauten Wiese zwei Fußballtore fest aufgestellt worden seien. Dieser Bolzplatz sei nicht genehmigt, der von ihm ausgehende Lärm sei mit dem Charakter eines Wohngebietes nicht vereinbar. Die Bauaufsicht schritt ein, woraufhin der Grundeigentümer die fest installierten Tore auf der etwa 200 Quadratmeter großen Wiese entfernte. Seitdem werden die Tore nach Bedarf aufgestellt. Das Ehepaar in dem angrenzende Neubau beschwerte sich erneut und forderte ein Verbot der Nutzung der Wiese als Bolzplatz. Begründung: Es werde weiter unzulässigerweise Fußball gespielt. Der Lärm sei "unerträglich". Folge: "Wir können den Garten nicht mehr nutzen." Und: "Wir verkriechen uns im eigenen Haus." Dabei gebe es genügend andere Bolzplätze, wo die Kinder spielen könnten.

Der Landkreis lehnte dennoch und nach einer Serie von 23 Überprüfungen vor Ort ein weiteres Einschreiten gegen die Spielwiese ab. Begründung: "Kinder gehören zu einem Wohngebiet." Sie müssten dort dann auch spielen dürfen. Dieser Sichtweise folgte gestern das Verwaltungsgericht. Dazu der Vorsitzende Richter grundsätzlich: Ein allgemeines Wohngebiet sei keine einsame Insel und kein Friedhof. Wer dort lebe, der müsse die üblichen Störungen, die sich aus dem Miteinander mit anderen Menschen ergeben, hinnehmen. Dazu gehören nach ständiger Rechtsprechung auch Bolzplätze und deren Lärm - so lange der Lärm nicht wegen besonderer Umstände unzumutbar werde. Solche besonderen Umstände - wie beispielsweise eine laute Prellbande an der Seite des Platzes - gebe es im konkreten Fall aber nicht. Der Bolzplatz sei hinzunehmen. "Kinder gehören zu einem Wohngebiet."

Fazit des Landkreises

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