"Ein riesiger Erfolg"

Saarbrücken. Etwa sieben Millionen Euro muss die RAG Deutsche Steinkohle zahlen, wenn rund 17 000 Bergbaubetroffenen ihre Ansprüche gegen das Bergbau-Unternehmen geltend machen. Für den Landesverband der Bergbaubetroffenen ein "riesiger Erfolg", wie Sprecher Peter Lehnert gestern in Saarbrücken verkündete

 Bergbaubedingte Schäden zeigen sich in vielen Fällen in Form von Rissen in der Häuserfront - wie auch hier an einem Haus im Saarwellinger Ortsteil Reisbach. Foto: Engel & Seeber

Bergbaubedingte Schäden zeigen sich in vielen Fällen in Form von Rissen in der Häuserfront - wie auch hier an einem Haus im Saarwellinger Ortsteil Reisbach. Foto: Engel & Seeber

Saarbrücken. Etwa sieben Millionen Euro muss die RAG Deutsche Steinkohle zahlen, wenn rund 17 000 Bergbaubetroffenen ihre Ansprüche gegen das Bergbau-Unternehmen geltend machen. Für den Landesverband der Bergbaubetroffenen ein "riesiger Erfolg", wie Sprecher Peter Lehnert gestern in Saarbrücken verkündete. Und seiner Meinung nach wüsste der Verband sehr gut, wem sie diesen Erfolg zu verdanken haben: Sieben Jahre lang kämpfte sich Hermann-Josef Löw aus Lebach-Falscheid mit seinem Rechtsanwalt Rolf Friedrichs durch viele Instanzen, bis ihm eine Entschädigung für die Minderung seiner Wohnqualität im Sinne des Nachbarschaftsrechts zugesprochen wurde.Gestern nun einigten sich RAG und Landesverband auf eine Pauschallösung, "mit der hoffentlich jeder leben kann", wie der Leiter des RAG-Zentralbereichs Recht, Harald Knöchel, in einer gemeinsamen Pressekonferenz mit den Bergbaubetroffenen erklärte.

Bisher waren Bergbaubetroffene ausschließlich nach dem Bergrecht entschädigt worden und das nur für Schäden an Gebäuden. Für die Minderung der Wohnqualität gab es bis zur Entscheidung des Landgerichts im November 2011 nichts. Jeden einzelnen Antrag auf Entschädigung nun zu prüfen, wäre nach Ansicht von Rechtsanwalt Friedrichs "nicht machbar" gewesen. "Darum sind wir über die schnelle Einigung mit der RAG sehr glücklich gewesen", betonte er. Und auch das Bergbau-Unternehmen habe eine schnelle und saubere Lösung gewollt, um mit dem 30. Juni einen Schlussstrich unter den saarländischen Steinkohleabbau zu setzen, wie Knöchel erklärte.

3000 Betroffene haben bisher beim Landesverband Ansprüche angemeldet. In den kommenden Tagen nun sollen entsprechende Anträge entweder über den Landesverband oder über die Internetseite der RAG bereit gestellt werden.

Knöchel betonte, dass die Regelung nur auf die speziellen Verhältnisse im Saarland zugeschnitten sei. Auf mögliche Forderungen von Bergbaubetroffenen aus Nordrhein-Westfalen könne sie nicht übertragen werden. Aus Sicht der RAG gebe es dort auch keine begründeten Ansprüche.

Und auch Lehnert vertrat die Meinung, dass Bergbaubetroffene aus dem Ruhrgebiet ihren eigenen Präzedenzfall schaffen müssten. Was das Saarland jedoch betrifft, sieht der Sprecher des Landesverbandes lediglich "den Abschluss eines Themenfeldes". Zu klären seien in Zukunft noch Fragen, was nach dem Enddatum 30. Juni mit den Altlasten oder den Ewigkeitskosten geschehe, die der Bergbau hinterlasse.

Erleichtert zeigte sich auch Ministerpräsidentin Annegret Kramp-Karrenbauer. Sie teilte gestern mit: "Ich begrüße es, dass sich die RAG und der Landesverband Saar der Bergbaubetroffenen außergerichtlich geeinigt haben. Denn zum Auslaufen des Bergbaus gehört auch die Entschädigung der Bergbaubetroffenen hinzu." Sie sprach von einem "wichtigen Signal des Unternehmens zum Ende des Bergbaus an der Saar". Foto: Theobald

RAG holt Kuh endlich vom Eis

Von SZ-RedakteurDietmar Klostermann

Spät kam sie, die Einsicht, aber gerade noch rechtzeitig. Um den berechtigten und gerichtlich bestätigten Ansprüchen der Bergbaugeschädigten zu genügen hat sich die RAG entschlossen, ihre juristische Abwehrfront einzureißen. Die Entscheidung, den 17 000 von den Schrecken der Bergbaubeben betroffenen Haushalten mit fast sieben Millionen Euro zu helfen, ist klug. Denn in einem Monat endet die Saarkohle-Ära. Wenn bei den Abschiedsfeiern wegen offener juristischer Streitigkeiten tausende Bergbaubetroffene protestiert hätten, wäre das ein Schlusspunkt gewesen, der nicht würdig gewesen wäre. So können am 30. Juni die meisten "Glückauf!" rufen - und die Tränen aus unterschiedlichen Gründen fließen.

Auf einen Blick

Entschädigung

pro Haushalt:

Falscheid 1250 Euro

Bilsdorf 765 Euro

Körprich 765 Euro

Reisbach 470 Euro

Eidenborn 435 Euro

Hoxberg 435 Euro

Landsweiler 435 Euro

Zollstock 435 Euro

Saarwellingen 420 Euro

Hülzweiler 320 Euro

Diefflen 220 Euro

Knorscheid 220 Euro

Nalbach 220 Euro

Schwarzenholz 220 Euro

Lebach 110 Euro

Piesbach 110 Euro

Primsweiler 110 Euro

Anträge können bei der RAG, Abteilung Bergschäden, eingereicht werden. Die RAG will Formulare ins Internet stellen (www.rag.de). red

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