Illegale Autorennen Ein Kick, der Menschenleben kostet

Saarbrücken · Die saarländische Polizei erhält zahlreiche Hinweise auf illegale Autorennen. Der ADAC fordert härtere Strafen für die Raser.

Illegale Autorennen sind auf saarländischen Straßen keine Seltenheit. Im jüngsten Fall stoppte die Polizei vor zwei Wochen junge Verkehrsrowdys, die mit ihren getunten Fahrzeugen im Friedrichsthaler Stadtteil Bildstock um die Wette rasten. Dass dieser Fall nur einer unter vielen ist, zeigen Zahlen des Landespolizeipräsidiums. Im Jahr 2016 gingen insgesamt 69 Hinweise auf mögliche illegale Autorennen oder größere Ansammlungen getunter Fahrzeuge bei den Gesetzeshütern ein. Im Jahr 2017 erhielten sie bislang 22 Hinweise. Es liegen jedoch keine Zahlen dazu vor, bei wie vielen der Hinweise es sich tatsächlich um illegale Rennen handelte.

Eine feste Szene gebe es im Saarland nicht, erklärt Falk Hasenberg, Pressesprecher des Landespolizeipräsidiums. Es handele sich vielmehr um Einzelfälle, bei denen Raser sich verabredeten. Teilweise kämen die Rennen auch spontan zustande. Um zu verhindern, dass sich im Saarland eine Szene etablieren kann, kontrolliere man gezielt getunte und hoch motorisierte Fahrzeuge, so Hasenberg. An Karfreitag, der für Fahrzeugverliebte häufig als Saisonauftakt gelte, habe man beispielsweise 95 getunte Fahrzeuge überprüft. Insgesamt 18 durften ihre Fahrt nicht fortsetzen, da sie auf unerlaubte Weise aufgemotzt waren.

Seit August 2016 lege man das Augenmerk verstärkt auf illegale Straßenrennen, so Hasenberg. Damals starb eine 14-Jährige, als ein 22-Jähriger zwischen Überherrn und Berus in eine Gruppe Jugendlicher fuhr. Die Staatsanwaltschaft konnte zwar keine Belege für ein Rennen mit anderen Autos finden, wirft dem Fahrer in der Anklage aber vor, mit extremem Tempo und abgefahrenen Reifen unterwegs gewesen zu sein, "um es einem Rennfahrer gleich zu tun". Die Anklage lautet auf fahrlässige Tötung.

Obwohl die Raser nicht nur ihr eigenes, sondern auch das Leben unbeteiligter Dritter aufs Spiel setzen, fallen die möglichen Strafen verhältnismäßig milde aus. Wer an einem illegalen Rennen teilnimmt, muss mit einem Bußgeld von 400 Euro, zwei Punkten in Flensburg und einem Monat Fahrverbot rechnen. Wer ein Rennen veranstaltet, aber selbst nicht mitfährt, muss 500 Euro zahlen. Mögliche Strafen seien aber grundsätzlich vom Einzelfall abhängig, so Hasenberg. Im Falle der getöteten Fußgängerin zwischen Überherrn und Berus komme auch der Straftatbestand der fahrlässigen Tötung in Betracht.

Die möglichen Strafen seien zu milde, sagt Frank Finkler vom ADAC Saarland. Um die Täter tatsächlich abzuschrecken, bedürfe es Freiheitsstrafen, eines längeren Führerschein-Entzugs oder der Einziehung der Fahrzeuge. Die Fahrer überschritten die Tempolimits vorsätzlich in extremem Maße und gefährdeten so das Leben unbeteiligter Dritter. Eine Gesetzesänderung sei daher angebracht. Illegale Autorennen sollten grundsätzlich als Straftat und nicht lediglich als Ordnungswidrigkeit eingestuft werden.

Besonders gefährlich seien solche Rennen, wenn Teile nicht ordnungsgemäß verbaut sind, sagt Eduard Martel. Er betreibt in Neunkirchen eine Autowerkstatt, die auch Tuning anbietet. Viele Auto-Narren kauften sich Billigprodukte übers Internet und verbauten diese selbstständig. Davon könne man nur abraten. Er habe den Eindruck, dass es zu illegalen Rennen kommt, wenn sich zwei Fahrer gegenseitig etwas beweisen möchten und darum wetteifern, wer das bessere Auto hat. Doch nicht jeder, der seinen Wagen frisiert, sei ein Raser. Viele wollten in erster Linie mit ihrem Fahrzeug auffallen, berichtet Martel.

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